
D&O-Versicherung: Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Inanspruchnahme des D&O-Versicherers
Der BGH hat entschieden, dass ein geschädigter Versicherungsnehmer unmittelbar dazu berechtigt ist, gegenüber dem D&O-Versicherer Versicherungsschutz geltend zu machen, wenn der D&O-Versicherer gegenüber den versicherten Personen Deckungsschutz abgelehnt hat und diese darauf verzichten, den Deckungsschutz einzuklagen.

Compliance-Ombudsmann: Für Hinweisgeber jetzt noch sicherer durch Signal-Messenger
Eine wesentliche Tätigkeit von Dr. Dilling besteht darin, Compliance-Ombudsmann für Unternehmen zu sein, die es mit Compliance ernst nehmen. Für Hinweisgeber bietet Dr. Dilling neben Mail und Telefon auch den Signal-Messenger als sicheren Kanal an.

D&O-Versicherung: Dissertation von RA Dr. Dilling im Münchener Kommentar zitiert
Die Dissertation von Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling „Die Wirksamkeit der Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung“ wurde kürzlich an prominenter Stelle ausführlich zitiert.

Organhaftung: Millionenforderung abgewehrt
Organhaftung: Dr. Dilling hat für zwei Mandanten einen großen Erfolg vor dem Landgericht Würzburg errungen. Der ehemalige Arbeitgeber hatte beide wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen verklagt und Strafanzeige wegen Untreue gestellt.

Fehlende Compliance als Strafmilderungsgrund?
In in der aktuellen CCZ beschreiben RA Nico Basener und RA Dr. Johannes Dilling die Auswirkungen unzureichender Compliance auf das Strafmaß von Straftätern. Hintergrund ist ein Urteil des LG Bochum ...

Dr. Johannes Dilling Richter und Sponsor beim Jessup Moot Court 2017 in Passau
Zum 6. Mal nun schon wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der nationalen Endausscheidung des Philip C. Jessup Moot Courts als Richter teilnehmen. Bei diesem Wettbewerb geht es jedoch nicht um Wirtschaftsrecht, Compliance oder D&O-Versicherung, sondern um Völkerrecht!

Führerschein für GmbH-Geschäftsführer mit Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Aufgrund der positiven Rückmeldungen des ersten Lehrganges „Führerschein für GmbH-Geschäftsführer“ bietet die Handwerkskammer Köln nun schon zum dritten Mal diesen Kurs an. Ab dem 13.09.2016 wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der Handwerkskammer Köln Geschäftsführer von GmbHs und solche, die es noch werden wollen, in fünf Einheiten auf ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter vorbereiten. Schwerpunkte sind dabei Haftung und Haftungsvermeidung, Compliance im Mittelstand und Besonderheiten, die beim Abschluss einer D&O-Versicherung zu beachten sind. Des Weiteren werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten erörtert, die bei der Gründung einer GmbH in Betracht kommen.

Compliance: UK Bribery Act – erste Erfahrungen aus Praxis
In der aktuellen Ausgabe der CCZ (Heft 03/2016) berichten Dr. Sascha Süße, LL.M., M.A. und Carolin Püschel auf S. 131 ff. über bisherige Erfahrungen mit dem UK Bribery Act („UKBA“). Danach wurden bislang nur wenige Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen den UKBA ausgesprochen, die noch dazu vornehmlich Privatpersonen betrafen. Zunehmend geraten jedoch auch (ausländische) Unternehmen in den Focus der britischen Strafverfolgungsbehörden.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling als Compliance-Officer vom TÜV Rheinland zertifiziert
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling hat in der Zeit vom 25.04.2016 bis 29.04.2016 an dem Lehrgang Compliance Officer (TÜV) beim TÜV Rheinland teilgenommen. Die am Ende des Lehrganges abgenommene Prüfung Compliance Officer (TÜV) hat Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling erfolgreich absolviert. Die Zertifizierungsstelle des TÜV hat ihm daraufhin am 23.05.2016 das Zertifikat „Compliance Officer (TÜV)“ verliehen (ID 1042, Zertifikatsnummer 2506578). Das Zertifikat ist gültig bis zum 28.04.2019.
Vorsicht Falle D&O-Versicherung Teil 1: Die Tücken des claims-made-Prinzips
Die D&O-Versicherung soll die Organmitglieder und leitenden Angestellten eines Unternehmens davor schützen, bei Ausübung ihrer Tätigkeit pflichtwidrig verursachte Schäden mit ihren privaten Mitteln ausgleichen zu müssen. Der weltweit und auch im deutschsprachigen Raum fest etablierte Name D&O-Versicherung ist US-amerikanischen Versicherungsprodukten entnommen. Festzustellen ist jedoch, dass vielen Organmitgliedern nicht klar ist, wie diese Form der Versicherung funktioniert und welche Risiken hiervon abgedeckt werden.