Kartellrechtsprävention
Unternehmen sollten bestrebt sein, eine Organisationsstruktur zu schaffen, die Kartellrechtsverstöße verhindert oder zumindest erschwert, um so bei kartellrechtlichen Ermittlungen im Einzelfall darlegen zu können, dass in Bezug auf die Prävention von Kartellrechtsverstößen keine Organisationsmängel im Unternehmen vorliegen.
Verstöße gegen europäisches oder deutsches Kartellrecht können mit enormen Geldbußen in Höhe von bis zu 10% des Jahresumsatzes des beteiligten Unternehmens bzw. Konzerns geahndet werden. So sind Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe mittlerweile an der Tagesordnung. Darüber hinaus kommen Sanktionen und Schadensersatzansprüche auch für die Unternehmensleitung und Mitarbeiter in Betracht.
Sichern Sie sich ab

Was Sie jetzt brauchen
- Aufklärung in Form von Richtlinien oder Arbeitsanweisungen
- Schulung und Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten, insbesondere für verbotene Verhaltensweisen (sog. kartellrechtliche Kernbeschränkungen), kartellrechtliche Grenzen des Informationsaustauschs und kartellrechtliche Grenzen im Vertikalverhältnis (z.B. gegenüber Lieferanten)
- Hinweise zum Verhalten bei Ermittlungen der Kartellbehörden
- Ggf. weitere organisatorische Präventionsmaßnahmen im Einzelfall (z.B. im Zusammenhang mit Marktinformationsverfahren)
Was Sie nicht brauchen
- Keine „übergestülpte“ Kartellrechts-Compliance ohne Augenmaß, sondern eine, die adressatengerecht die Personen sensibilisiert und passgenau in die kartellrechtlichen Themen entsprechende potenziellen Risiken einweist, die in ihrer täglichen Arbeit eine Rolle spielen.
Sie möchten Ihr Unternehmen gegen Kartellrechtsverstöße schützen?
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