Eine D&O-Versicherung dient dazu, Manager abzusichern, wenn diese bei Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit Fehler begehen und dabei Dritten oder dem Unternehmen, das sie führen, Schäden entstehen.
Eine D&O-Versicherung dient dazu, Manager abzusichern, wenn diese bei Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit Fehler begehen und dabei Dritten oder dem Unternehmen, das sie führen, Schäden entstehen.
Mit viel Schwung waren zwei die Compliance betreffende Gesetzesvorhaben in das parlamentarische Verfahren gestartet, sodass mit deren schneller Umsetzung gerechnet werden konnte. Doch die lässt bis auf Weiteres auf sich warten.
Ich freue mich sehr darüber, dass ich auch im Wintersemester 20/21 an der Universität zu Köln im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht die Vorlesung Compliance halten darf.
Nachdem der federführende Rechts- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfohlen hatten, das von der Bunderegierung bereits verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft, das sog. Verbandssanktionengesetz, generell abzulehnen, hat sich am 18. September das Plenum des Bundesrates intensiv mit dem Gesetz beschäftigt.
Das von der Kanzlei Dilling entwickelte Hinweisgebersystem www.whistleblower24.eu bietet Hinweisgebern jetzt als weitere Kommunikationsform geschützten E-Mailverkehr mit sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über den kostenlosen Schweizer Anbieter ProtonMail.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ beschlossen. Umgesetzt wird damit das sog. Legalitätsprinzip, d. h. die Ermittlungsbehörden müssen künftig ermitteln, wenn sie von unternehmensbezogenen Verbandstaten Kenntnis erlangen.
Lesen Sie, wie der zuletzt vorgestellte Referentenentwurf des Justizministeriums eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft sowie die EU-Whistleblowerrichtlinie 2019/1937 die sog. Internal Investigations, also unternehmensinterne Untersuchungen, ausgestalten.
Am 28.05.2020 führt Rechtsanwalt David Ziegelmayer von der Kölner Kanzlei Lexantis zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Dilling beim renommierten Bank-Verlag ein Webinar zu den Themen Geschäftsgeheimnis- und Hinweisgeberschutz durch.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Neufassung seines Referentenentwurfes für ein Unternehmensstrafrecht, das nun so bezeichnete „Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ vorgestellt. Verbände und Länder können hierzu Stellung nehmen.
Der EuGH hat heute in der Rechtssache JC / Kreissparkasse Saarlouis entschieden, dass eine Widerrufsinformation in einem Immobiliendarlehensvertrag unwirksam ist. Denn eine „Kaskadenverweisung“ sei unwirksam, so der EuGH, wenn sie nicht „klar und verständlich ist".
Unternehmen, die Compliance ernst nehmen und die Waren oder Dienstleistungen im Ausland herstellen oder produzieren lassen, verpflichten ihre dort ansässigen Lieferanten und Dienstleister über einen sog. Verhaltenskodex mit Lieferanten zur Einhaltung von Mindeststandards.
Dr. Dilling wird ab dem Sommersemester 2020 Lehrbeauftragter für das Fach Compliance an der Universität zu Köln. In insgesamt sechs Lehreinheiten wird er den Studierenden des Masterstudienganges Wirtschaftsrecht die Grundlagen von Compliance näherbringen.
In einem Positionspapier hat die deutsche Abteilung der NGO Transparency International sechs Forderungen zum Schutz von Hinweisgebern an den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 gestellt.
Am 28.10.2019 habe ich eine vom Deutschen Institut für Compliance e. V. (DICO) organisierte Veranstaltung zum Thema Hinweisgebersysteme bei Ernst & Young in Düsseldorf besucht. Dort stellten nicht nur die beiden Branchenführer ihre elektronischen Hinweisgebersysteme vor.
Ab dem 30. Oktober bereite ich an der Handwerkskammer Köln wieder Geschäftsführer von GmbHs und solche, die es noch werden wollen, in drei Einheiten auf ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter vor. Im Mittelpunkt steht das Konzept einer ganzheitlichen Haftungsvermeidung.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen des Dieselskandals ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen gegen die Daimler AG verhängt. Gestützt wurde diese Sanktion auf die „Compliance-Vorschrift“ § 130 OWiG, die (fahrlässige) Verletzung von Aufsichtspflichten.
In einer Entscheidung hat das OLG Hamm in bemerkenswerter Klarheit herausgestellt, dass Verstöße eines Geschäftsführers gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften gravierende Pflichtverletzungen darstellen, die eine Kündigung des Geschäftsführervertrages rechtfertigen.
In der aktuellen Ausgabe setzt sich Dr. Dilling mit der EU-Whistleblowerrichtlinie auseinander. Konkret geht es darum, wie die Richtlinie den Schutz der Hinweisgeber aber auch der von den Hinweisen betroffenen Personen umsetzen will, welche noch auszufüllenden Lücken bestehen etc.
Die Bundesjustizministerin hat einen Referentenentwurf zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt. Danach sollen künftig auch Verbände wie Unternehmen und Vereine bestraft werden können, wenn aus diesen heraus kriminelle Handlungen begangen werden, welche einen Bezug zum Verband aufweisen.
Das Europarlament hat die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Die EU verspricht sich vor allem positive wirtschaftliche Effekte davon, wenn durch Hinweisgeber Korruption und Steuervermeidung effektiver bekämpft werden können.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling ist vom TÜV Rheinland erfolgreich als Compliance-Officer rezertifiziert worden. Voraussetzung hierfür waren Fortbildungsnachweise sowie praktische Tätigkeiten im Bereich der Compliance.
Beim diesjährigen Finale des Philip C. Jessup Moot Courts in Hamburg durfte ich als Sponsor den Preis für das beste Respondent-Memorial also den besten Beklag-ten-Schriftsatz verleihen. Den Preis gewonnen hat die Humboldt-Universität Berlin.
Die NGO Transparency International hat ihren jährlichen Corruption Perceptions Index veröffentlicht. Deutschland steigt zwar im Vergleich zum Vorjahr vom 12. auf den 11. Rang, verliert aber einen Punkt und erzielt nur noch 80 Punkte.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Schweizer Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur lieferte interessante Erkenntnisse über die Effizienz und Akzeptanz von Hinweisgebersystemen in Schweizer Unternehmen. Das ergab der sog. Whistleblowing Report 2018.
In seinem Urteil vom 26.04.2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass die vertretungsberechtigten Geschäftsführer einer unter Eigenverwaltung stehenden GmbH & Co. KG den Gläubigern der Gesellschaft wie Insolvenzverwalter haften.
Nach sechs erfolgreichen Jahren am Eigelstein bezieht die Kanzlei Dilling neue und größere Räumlichkeiten in der Kölner Innenstadt. Die neue Adresse beheimatet bereits die für die rechtliche Beratung von Hochtechnologieprojekten europaweit bekannte Boutique BHO Legal.
Die EU-Kommission hat ihre Pläne zum Schutz von Whistleblowern vorgestellt. Es sollen Engagement und Zivilcourage derjenigen unterstützt werden, die häufig unter hohen persönlichen Risiken Misstände aufdecken.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Versicherungsrecht widmet sich Rechtsanwalt Dr. Dilling der Frage, ob der Risikoausschluss für wissentliche Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung wirksam ist. Die bislang h. M. bejaht dies.
Große Ehre für Dr. Johannes Dilling: Im Finale des Philip C. Jessup Moot Courts, den im Jahr 2018 die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ausgerichtet hatte, durfte er als Richter dabei sein und darüber entscheiden, welche Universität den Wettbewerb gewinnt.
Die NGO Transparency International hat ihren jährlichen Corruption Perceptions Index veröffentlicht. Experten haben darin das Maß an Korruption in 180 Ländern auf einer Skala von 0 bis 100 bewertet. 0 heißt dabei hochkorrupt und der Höchstwert 100 bedeutet sehr sauber.
Stimmt es, dass der Whistleblowerschutz keiner neuen Rechtsvorschriften bedarf? Einen Artikel hierzu von Frau Dr. Christine Bortenlänger und Herrn Jan Bremer habe ich mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Die Argumente überzeugen nach meiner Ansicht nicht.
Der BGH hat sich dazu geäußert, wie die Höhe einer Unternehmensgeldbuße zu bemessen ist, wenn aus dem Unternehmen heraus Straftaten begangen worden sind und das Unternehmen über keine effektiven Compliance-Strukturen verfügte. Die Entscheidung ist deutlich.
In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BGH zu den Voraussetzungen und Verjährungsfristen einer Verbandsgeldbuße geäußert. Begehen Mitarbeiter aus dem Unternehmen heraus Straftaten, können die Unternehmen u.U. mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.
Der BGH hat entschieden, dass ein geschädigter Versicherungsnehmer unmittelbar dazu berechtigt ist, gegenüber dem D&O-Versicherer Versicherungsschutz geltend zu machen, wenn der D&O-Versicherer gegenüber den versicherten Personen Deckungsschutz abgelehnt hat und diese darauf verzichten, den Deckungsschutz einzuklagen.
Eine wesentliche Tätigkeit von Dr. Dilling besteht darin, Compliance-Ombudsmann für Unternehmen zu sein, die es mit Compliance ernst nehmen. Für Hinweisgeber bietet Dr. Dilling neben Mail und Telefon auch den Signal-Messenger als sicheren Kanal an.
Die Dissertation von Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling „Die Wirksamkeit der Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung“ wurde kürzlich an prominenter Stelle ausführlich zitiert.
Organhaftung: Dr. Dilling hat für zwei Mandanten einen großen Erfolg vor dem Landgericht Würzburg errungen. Der ehemalige Arbeitgeber hatte beide wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen verklagt und Strafanzeige wegen Untreue gestellt.
In in der aktuellen CCZ beschreiben RA Nico Basener und RA Dr. Johannes Dilling die Auswirkungen unzureichender Compliance auf das Strafmaß von Straftätern. Hintergrund ist ein Urteil des LG Bochum ...
Zum 6. Mal nun schon wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der nationalen Endausscheidung des Philip C. Jessup Moot Courts als Richter teilnehmen. Bei diesem Wettbewerb geht es jedoch nicht um Wirtschaftsrecht, Compliance oder D&O-Versicherung, sondern um Völkerrecht!
Aufgrund der positiven Rückmeldungen des ersten Lehrganges „Führerschein für GmbH-Geschäftsführer“ bietet die Handwerkskammer Köln nun schon zum dritten Mal diesen Kurs an. Ab dem 13.09.2016 wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der Handwerkskammer Köln Geschäftsführer von GmbHs und solche, die es noch werden wollen, in fünf Einheiten auf ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter vorbereiten. Schwerpunkte sind dabei Haftung und Haftungsvermeidung, Compliance im Mittelstand und Besonderheiten, die beim Abschluss einer D&O-Versicherung zu beachten sind. Des Weiteren werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten erörtert, die bei der Gründung einer GmbH in Betracht kommen.
In der aktuellen Ausgabe der CCZ (Heft 03/2016) berichten Dr. Sascha Süße, LL.M., M.A. und Carolin Püschel auf S. 131 ff. über bisherige Erfahrungen mit dem UK Bribery Act („UKBA“). Danach wurden bislang nur wenige Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen den UKBA ausgesprochen, die noch dazu vornehmlich Privatpersonen betrafen. Zunehmend geraten jedoch auch (ausländische) Unternehmen in den Focus der britischen Strafverfolgungsbehörden.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling hat in der Zeit vom 25.04.2016 bis 29.04.2016 an dem Lehrgang Compliance Officer (TÜV) beim TÜV Rheinland teilgenommen. Die am Ende des Lehrganges abgenommene Prüfung Compliance Officer (TÜV) hat Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling erfolgreich absolviert. Die Zertifizierungsstelle des TÜV hat ihm daraufhin am 23.05.2016 das Zertifikat „Compliance Officer (TÜV)“ verliehen (ID 1042, Zertifikatsnummer 2506578). Das Zertifikat ist gültig bis zum 28.04.2019.
In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 13.04.2016 hat sich der Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 304/13) erstmals zum Problem einer sog. „freundlichen Inanspruchnahme“ in der D&O-Versicherung geäußert. Manager haften persönlich und in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen, wenn sie pflichtwidrig für ihr Unternehmen einen Schaden herbeiführen. Hiervor soll die D&O-Versicherung schützen.
Die D&O-Versicherung soll die Organmitglieder und leitenden Angestellten eines Unternehmens davor schützen, bei Ausübung ihrer Tätigkeit pflichtwidrig verursachte Schäden mit ihren privaten Mitteln ausgleichen zu müssen. Der weltweit und auch im deutschsprachigen Raum fest etablierte Name D&O-Versicherung ist US-amerikanischen Versicherungsprodukten entnommen. Festzustellen ist jedoch, dass vielen Organmitgliedern nicht klar ist, wie diese Form der Versicherung funktioniert und welche Risiken hiervon abgedeckt werden.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat eine aktuelle Studie zur weltweiten Korruptionsentwicklung veröffentlicht. Befragt wurden im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 weltweit 2.825 Unternehmen in 62 Ländern. In Deutschland nahmen 50 Unternehmen an der Umfrage teil.
Der Bundestag hat am 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte in einem Beschluss im Jahre 2012 auf eine Strafbarkeitslücke hingewiesen, die sich daraus ergab, dass niedergelassene Vertragsärzte nicht als Amtsträger und anders als angestellte Ärzte auch nicht als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden können.
Der in Köln ansässige D&O-Versicherer VOV-GmbH hat eine Umfrage von Managern zur Managerhaftung und D&O-Versicherung veröffentlicht. Die VOV GmbH hat hierzu im IV. Quartal 2015 200 Geschäftsleiter aus nicht-inhabergeführten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 50 Mio. € befragt. Nach dieser Studie hat insbesondere der VW-Abgasskandal hat dazu beigetragen, das Bewusstsein der Manager für ihre persönliche Haftungssituation zu schärfen.
Martha Argerich ist prominenteste Gesellschafterin der neuen Beethoven Academy. Diese wurde nun in Köln notariell gegründet, wo sich die weltbekannte Pianistin für ein Gastspiel aufhielt. Weitere Gesellschafter sind der Bonner Impresario Torsten Schreiber als geschäftsführender Gesellschafter und Intendant der Academy, Andres Loesch, Vorstandsmitglied vieler Kulturgesellschaften in Bonn und Bayreuth, und der Kölner Anwalt Dr. Johannes Dilling. Mit dabei war der amtierende Beethovenpreisträger – der syrisch-palästinensische Flüchtling Aeham Ahmad.
Zum 5. Mal nun schon wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling bei der nationalen Endausscheidung des Philip C. Jessup Moot Courts als Richter auftreten. Dabei geht es jedoch nicht um Wirtschaftsrecht, Compliance oder D&O-Versicherung, sondern um Völkerrecht! In der Zeit vom 24. bis 28. Februar 2016 präsentieren Studententeams von 20 deutschen Universitäten schriftlich und mündlich in englischer Sprache – und idealerweise in freier Rede – einen fiktiven Fall, in welchem aktuelle völkerrechtliche Fragestellungen diskutiert werden. Die Studentinnen und Studenten haben dabei als Anwälte die Interessen von fiktiven Staaten bestmöglich zu vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling moderiert Veranstaltung zum internationalen Gesellschafts- und Arbeitsrecht mit Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb an der Universität zu Köln. Am 10. Dezember findet an der Universität zu Köln eine weitere öffentliche Vortragsveranstaltung für Praktiker und Studierende statt, welche zusammen vom JDFR e.V. und dem Kompetenzzentrum für juristisches Lernen und Lehren an der Universität zu Köln organisiert wird.
Aufgrund der positiven Rückmeldungen des ersten Lehrganges „Führerschein für GmbH-Geschäftsführer“ bietet die Handwerkskammer Köln nun schon zum zweiten Mal diesen Kurs an. Ab dem 15. September 2015 wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der Handwerkskammer Köln Geschäftsführer von GmbHs und solche, die es noch werden wollen, in fünf Einheiten auf ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter vorbereiten.
Die Dissertation von Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling mit dem Titel „Die Wirksamkeit der Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung“ ist in dem Verlag Peter Lang erschienen.
Auch im Jahr 2015 wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling bei der nationalen Endausscheidung des Philip C. Jessup Moot Courts wieder als Richter auftreten. Zusammen mit Prof. Dr. Bruno Simma, Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum und anderen international anerkannten Expertinnen und Experten im Völkerrecht wird er in der Zeit vom 5. bis 7. März 2015 in Heidelberg einen fiktiven Fall verhandeln, den Studententeams von 20 deutschen Universitäten schriftlich und mündlich in englischer Sprache präsentieren.
Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung Neubürger vom 10.12.2013 (5 HK O 1387/10) geurteilt, dass ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße begangen werden.
Die bereits 5. Auflage des Skriptes zum Internationalen Privatrecht von Rechtsanwalt Johannes Dilling ist soeben bei Alpmann Schmidt erschienen. Das Buch wurde vollständig überarbeitet und enthält eine systematische Darstellung des Internationalen Privatrechts. Es behandelt die gesamte aktuelle Rechtsprechung und eignet sich deshalb auch für die Examensvorbereitung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dilling hat ihre neuen Räumlichkeiten in der Kölner Innenstadt am historischen Eigelsteintor bezogen. Die neue Adresse lautet Eigelstein 89-91 in 50688 Köln. Die Kanzlei ist durch ihre zentrale Lage im Herzen Kölns gut erreichbar, Parkmöglichkeiten vor dem Haus sind vorhanden. Rechtsanwalt Johannes Dilling freut sich, Sie in den neuen..
Zum 01. Januar 2013 wurde in Köln die Rechtsanwaltskanzlei Dilling gegründet. An dieser Stelle möchte ich Sie künftig über interessante Neuigkeiten informieren.