Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten

Schutz bei Ansprüchen aus Organhaftung

Steht der Vorwurf im Raum, ein Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat hat seine Pflichten verletzt und dem Unternehmen geschadet, gilt es zu handeln. Wir beraten Unternehmen und Entscheidungsträger, wie sie sich rechtssicher aufstellen, wenn etwas passiert, bevor etwas passiert und vertreten sie vor Gericht.

Organhaftung beschreibt die Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten, den sog. Organen der Gesellschaft, gegenüber der Gesellschaft und Dritten. Verursachen die Organe pflichtwidrig einen Schaden, haften sie hierfür in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Haben Sie an alles gedacht?

Das bekommen Sie

  • Eine kompetente Beratung
  • Eine engagierte Vertretung
  • Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen
  • Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung
  • Deckungsschutz beim D&O-Versicherer

Das sparen Sie sich

  • Im Ernstfall eine Menge Geld
  • Strafrechtliche Verfolgung
  • Langwierige Prozesse bzw. Auseinandersetzungen

Organhaftung: Holen Sie sich Rechtssicherheit

Organhaftungsstreitigkeiten und -prozesse werden von allen Beteiligten üblicherweise als besonders belastend empfunden. Für den in Anspruch genommenen Unternehmensleiter geht es häufig genug um die berufliche und auch private Existenz. Aber auch für die involvierten Unternehmen geht es in der Regel um viel. In den meisten Fällen gelingt es uns, bestehende Verhandlungspotentiale zu nutzen, um zügig eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und dadurch die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Im Ernstfall sind wir aber auch in der Lage, als defence counsel die Interessen unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen.

Founder: Keir Prestonly

Signature
  • Analyse und Prävention

    Aufdeckung Legalitätsdefizite, Schaffung Dokumentations- und Kommunikationsstrukturen
  • Prüfung und Durchsetzung

    Vertretung Gesellschaften und Organe gegen Inanspruchnahme
  • Außergerichtliche Einigung

    Gezielte Nutzung von bestehenden Verhandlungspotentialen
  • Gerichtliche Vertretung

    Verteidigung gegen Angriffe und Durchsetzung von Mandantenansprüchen als defence counsel

Methodenvielfalt: Wir können auch anders.

Sollte es zu einer Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft und ihren (ehemaligen) Organen kommen, beraten wir sowohl Gesellschaften bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen als auch Organe bei der Verteidigung gegen eine Inanspruchnahme. Bisher haben wir nicht nur sämtliche Inanspruchnahmen unserer Mandanten abwehren, sondern für diese häufig auch signifikante Schadensersatz- und Ausgleichsforderungen im Wege prozessualer Gegenangriffe durchsetzen können.

  • Langjährige Erfahrung im Bereich der Organhaftung
  • Fundierte Expertise im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Know-how in verwandten Bereichen wie Compliance und D&O-Versicherung
  • Lehrbauftragter an der Universität zu Köln

10

Jahre Compliance

15

Jahre Rechtsanwalt

7

Jahre Compliance-Ombudsmann

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