Hinweise sicher managen
Nutzen Sie unser zertifiziertes Multi-Channel-Hinweisgebersystem safewhistle.info
Einfache Meldewege
Unser Hinweisgebersystem erhöht die Meldebereitschaft und ermöglicht so schnelle Maßnahmen.
Höchste Effizienz
Unser Multichannelsystem bietet Rechtskonformität ohne ausufernde Kosten und Strukturen.

Kompetenz & Erfahrung
Große Unternehmen und renommierte Institutionen profitieren bereits von unserem Hinweisgebersystem.
Verlässliche Sicherheit
Unser System umgeht typische Einfallstore und vermeidet übliche Datenlecks.
Niedrigschwellige Meldewege
Profitieren Sie von einem einfachen Zugang für Hinweisgeber

Menschen sind vielfältig, Lebenssituationen sind vielfältig, deshalb sollten auch Ihre Meldewege vielfältig und zugänglich sein. safewhistle.info bietet Hinweisgebern eine breite Auswahl an Meldewegen die jeweils eigene Vorteile bieten. Von persönlich bis anonym, ob analog oder digital, mündlich oder schriftlich, verschlüsselt oder unverschlüsselt. Mit safewhistle.info kann jede hinweisgebende Person den am besten zu ihren Bedürfnissen, Möglichkeiten und Sorgen passenden Kommunikationsweg wählen. So verhindern Sie, dass potenziell hinweisgebende Personen allein aus technischen oder tatsächlichen Gründen von einer relevanten Meldung absehen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich hinweisgebende Personen häufig nach Feierabend oder am Wochenende für eine Meldung entscheiden. Für die Wirksamkeit Ihres Hinweisgebersystems ist es deshalb wesentlich, dass auch zu diesen Zeiten Meldekanäle offenstehen. safewhistle.info bietet Meldekanäle, die rund um die Uhr verfügbar sind. Hinweisgebende Personen erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Eingangsbestätigung. Damit die Hinweise dort gelangen und bleiben, wo sie hingehören: in Ihrem Unternehmen.
Unternehmen und Hinweisgebende können sich 100 % darauf verlassen, dass Hinweise über unser Meldeportal vertraulich behandelt werden. Dafür stehen wir mit unserer anwaltlichen Schweigepflicht sowie mit einer erprobten, hochsicheren Technik. Wir nehmen selbstverständlich auch anonyme Hinweise entgegen und, im Fall einer offengelegten Identität, sichern wir die Vertraulichkeit dieser Daten. Je nach Präferenz des Whistleblowers bieten wir auch einen persönlichen Kontakt an, auf Wunsch remote. Der Austausch mit uns ist dabei aktuell bereits in fünf Sprachen möglich.
Kompetenz & Erfahrung
Profitieren Sie von umfangreichem Wissen aus Praxis und Theorie

Effizienz
Etablieren Sie schnell & sicher Meldeprozesse

Sicherheit
Datenschutz & Anonymität auf höchsten Niveau

Holen Sie sich maximale Sicherheit
Anonyme Meldewege, Exzellenz auf allen Kanälen>
Lesen Sie auch gerne unsere Veröffentlichungen:
- Beck’scher Online-Kommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), hrsgg. von Ninon Colneric und Simon Gerdemann, Kommentierung von:
- § 11 (Dokumentation der Meldungen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 12 Normseiten
- § 12 (Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 15 Normseiten
- § 13 (Aufgaben der internen Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 5 Normseiten
- § 14 (Organisationsformen interner Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 46 Normseiten
- § 15 (Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 24 Normseiten
- § 16 (Meldekanäle für interne Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 13 Normseiten
- § 17 (Verfahren bei internen Meldungen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 12 Normseiten
- § 18 (Folgemaßnahmen der internen Meldestelle), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 48 Normseiten - Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblowerrichtlinie, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2019, S. 214 – 224
- Interne Ermittlungen im Spannungsfeld zwischen Unternehmensstrafrecht und Whistleblowing, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2020, S. 132 – 142
- Der Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz – Steine statt Brot für Hinweisgeber und betroffene Personen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2021, S. 60 – 67
- Cat’s Gold-Plating – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2022, S. 145 – 151
- Die Konzernlösung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 HinSchG im Spannungsfeld zwischen europarechtlichen Vorgaben und den praktischen Bedürfnissen der von der Umsetzung verbundenen Unternehmensverbände, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2023, S. 91 – 95
- Hinweisgeberschutz in der Rechtsprechung, in: Festschrift für Barbara Dauner-Lieb, hrsgg. von Susanne Kalss, Anne Sanders, Bernd Scheiff, Arnd Arnold, Johannes Flume, Ann-Marie Kaulbach, Nomos, Baden Baden 2025, S. 993 – 1011
- Die externe Meldestelle beim Europäischen KI-Büro, in: Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht (EuDIR), 2026, S. 66 – 73 • Strafbarkeitsrisiken von Mitarbeitenden interner und externer Meldestellen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ), 2026, S. 117 – 123
Oder besuchen Sie unsere Fachveranstaltungen:
