Hinweise sicher managen

Nutzen Sie unser zertifiziertes Multi-Channel-Hinweisgebersystem safewhistle.info

Einfache Meldewege

Unser Hinweisgebersystem erhöht die Meldebereitschaft und ermöglicht so schnelle Maßnahmen.

Höchste Effizienz

Unser Multichannelsystem bietet Rechtskonformität ohne ausufernde Kosten und Strukturen.

Dr. Johannes Dilling

Kompetenz & Erfahrung

Große Unternehmen und renommierte Institutionen profitieren bereits von unserem Hinweisgebersystem.

Verlässliche Sicherheit

Unser System umgeht typische Einfallstore und vermeidet übliche Datenlecks.

Nutzen Sie unser sicheres und exklusives Whistleblower-Portal für ein effizientes Meldemanagement.

Kompetenz & Erfahrung

Profitieren Sie von umfangreichem Wissen aus Praxis und Theorie

  • Unser Hinweisgebersystem ist gut erprobt: Internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen und Bundesbehörden nutzen safewhistle.info.
  • Renommierte Akademien nutzen unser Know-How für Schulungen und entsprechende Nachweise: Unter anderem bei der BeckAkademie und dem Bundesanzeiger-Verlag hält Dr. Johannes Dilling Vorträge zur Einrichtung von Meldewegen und Bearbeitung von Hinweisen. Die Teilnehmenden erhalten Fachkundenachweise nach § 15 Abs. 2 S. 1 HinSchG.
  • Regelmäßige Veröffentlichungen: Dr. Johanes Dilling kommentiert laufend im Beck’schen Online Kommentar die für interne Meldestellen wichtigen Vorschriften §§ 11 – 18 HinSchG. Hinzu kommen Beiträge zu aktuellen Themen in renommierten Werken und Zeitschriften.

Frau, die mit Stift auf ein Tablet weist, das neben einem Tablet mit Diagrammen steht

Effizienz

Etablieren Sie schnell & sicher Meldeprozesse

  • Schnelle Einrichtung: Innerhalb weniger Minuten haben wir das System in Ihrem Unternehmen eingerichtet, direkt bereit für den Einsatz.
  • Praxistaugliche Umsetzung: Sie erhalten die von der EU-Kommission geforderten dezentralen Meldestellen in Konzernunternehmen.
  • Kostenarme Einrichtung: Sie können safewhistle.info in jedem einzelnen konzernangehörigen Unternehmen für sich nutzen und haben dennoch ein konzerneinheitliches Meldesystem.
  • Unverzügliche Prüfung der Stichhaltigkeit: Mit spezialisierten Rechtsanwälten prüfen wir die rechtliche Relevanz jeden Hinweises.

Arm eines Mannes, der auf einen Bildschirm mit Diagramm weist, daneben eine Frau mit Stift

Sicherheit

Datenschutz & Anonymität auf höchsten Niveau

  • Verschlüsselter Meldewege nach Präferenz des Hinweisgebenden: Wir folgen jeweils der Präferenz der Hinweisgebenden. Der bzw. die Whistleblower/in wählt einen passenden Kanal auf safewhistle.info legt so den Weg der Kontaktaufnahme fest.
  • ISO 27001:2022 zertifiziert: safewhistle.info und DILLING Rechtsanwälte erfüllen nachgewiesenermaßen die Kriterien der Informationssicherheit nach ISO 27001.
  • Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO: Eine renommierte Fachkanzlei führt jährlich die notwendige Prüfung durch und stellt so unsere DSGVO-Konformität sicher.

Eine Frau, die einer anderen Person die Hand schüttelt

Holen Sie sich maximale Sicherheit

Anonyme Meldewege, Exzellenz auf allen Kanälen

Die besten Hochsicherheitskanäle

Signal, Threema, Protonmail und Co.

Sichere Gespräche und Nachrichten

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Einfach und sicher Dokumente senden

Per Messenger Daten empfangen

Vertrauliche, persönliche Treffen möglich

Kontakt Hinweisgeber und Ombudsmann

Hinweisablage auf Hochsicherheitsserver

256k-Verschlüsselung für alle Daten

Maximale Vertraulichkeit

Rechtsanwälte sind Berufsgeheimnisträger.

Lassen Sie sich jetzt zu Ihren Möglichkeiten beraten.

Lesen Sie auch gerne unsere Veröffentlichungen:

  • Beck’scher Online-Kommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), hrsgg. von Ninon Colneric und Simon Gerdemann, Kommentierung von:
    - § 11 (Dokumentation der Meldungen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 12 Normseiten
    - § 12 (Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 15 Normseiten
    - § 13 (Aufgaben der internen Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 5 Normseiten
    - § 14 (Organisationsformen interner Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 46 Normseiten
    - § 15 (Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 24 Normseiten
    - § 16 (Meldekanäle für interne Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 13 Normseiten
    - § 17 (Verfahren bei internen Meldungen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 12 Normseiten
    - § 18 (Folgemaßnahmen der internen Meldestelle), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 48 Normseiten
  • Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblowerrichtlinie, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2019, S. 214 – 224
  • Interne Ermittlungen im Spannungsfeld zwischen Unternehmensstrafrecht und Whistleblowing, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2020, S. 132 – 142
  • Der Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz – Steine statt Brot für Hinweisgeber und betroffene Personen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2021, S. 60 – 67 
  • Cat’s Gold-Plating – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2022, S. 145 – 151
  • Die Konzernlösung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 HinSchG im Spannungsfeld zwischen europarechtlichen Vorgaben und den praktischen Bedürfnissen der von der Umsetzung verbundenen Unternehmensverbände, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2023, S. 91 – 95
  • Hinweisgeberschutz in der Rechtsprechung, in: Festschrift für Barbara Dauner-Lieb, hrsgg. von Susanne Kalss, Anne Sanders, Bernd Scheiff, Arnd Arnold, Johannes Flume, Ann-Marie Kaulbach, Nomos, Baden Baden 2025, S. 993 – 1011 
  • Die externe Meldestelle beim Europäischen KI-Büro, in: Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht (EuDIR), 2026, S. 66 – 73 • Strafbarkeitsrisiken von Mitarbeitenden interner und externer Meldestellen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ), 2026, S. 117 – 123

Häufige Fragen und Antworten

FAQs zum Hinweisgebersystem

Ein Hinweisgebersystem ist ein System, das Unternehmen und Organisationen ihren Mitarbeitenden bereitstellen, um Compliance-Verstöße, Missstände oder unethisches Verhalten intern zu melden. Dilling Rechtsanwälte bietet mit safewhistle.info ein Multi-Channel-System, das besonders benutzerfreundlich, sicher und rechtskonform ist – ideal für Unternehmen, Behörden und Akademien.

Ein Hinweisgebersystem dient einerseits der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, wie sie z. B. das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vorsieht. Es stärkt andererseits das Compliance-Management, fördert Transparenz und schützt vor rechtlichen Risiken. Durch niedrigschwellige Meldewege (z. B. anonym, digital oder analog) erhöht safewhistle.info die Meldebereitschaft und ermöglicht schnelle Maßnahmen. Dilling Rechtsanwälte setzt hier auf Vertrauen, Kompetenz und Effizienz.

Ja, safewhistle.info bietet die Möglichkeit anonymer Meldungen sowie die Wahrung der Vertraulichkeit. So können Hinweisgebende ihre Identität schützen, falls gewünscht.

safewhistle.info bietet vielfältige Kanäle: persönlich, anonym, digital, analog, mündlich oder schriftlich – verschlüsselt oder unverschlüsselt. So kann jede Person den Weg wählen, der zu ihren Bedürfnissen passt. Zudem sind die Kanäle rund um die Uhr verfügbar.

In der Regel erhalten Hinweisgebende innerhalb von 24 Stunden eine Eingangsbestätigung. Die Prüfung der Stichhaltigkeit und rechtlichen Relevanz erfolgt durch spezialisierte Rechtsanwälte – ein Service von Dilling Rechtsanwälte.

Ja, safewhistle.info und die Kanzlei Dilling Rechtsanwälte sind ISO 27001:2022 zertifiziert (Informationssicherheit). Zudem wird jährlich eine Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt.

Das System wird von internationalen Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Bundesbehörden genutzt. Auch renommierte Akademien wie die BeckAkademie setzen auf das Know-how von Dr. Dilling für Schulungen und Fachkundenachweise.

safewhistle.info lässt sich innerhalb weniger Minuten in Ihrem Unternehmen einrichten. Es ist kostengünstig, praxistauglich und ermöglicht auch in Konzernen ein einheitliches Meldesystemohne finanziellen Mehraufwand.

Ja. Dr. Johannes Dilling hält Vorträge zur Einrichtung von Meldewegen (z. B. bei der BeckAkademie) und veröffentlicht regelmäßig Fachkommentare (z. B. im Beck’schen Online Kommentar zu §§ 11–18 HinSchG). Auf Wunsch schult Dilling Rechtsanwälte auch Ihre Führungskräfte und Angestellten zum Umgang mit dem Hinweisgeberportal. So bleiben Nutzer immer auf dem aktuellen Stand.

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