Die EU-Kommission hat am 22.04.2018 ihre Pläne zum Schutz von Whistleblowern vorgestellt. Hintergrund ist die gewachsene Überzeugung, dass Engagement und Zivilcourage derjenigen unterstützt werden müssen, die häufig unter hohen persönlichen Risiken Misstände aufdecken. So stellte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermann, fest, dass viele vergangene Skandale wie Panama Papers nie ans Licht gekommen wären, wenn Insider nicht den Mut gehabt hätten, ihre Stimme zu erheben. „Es sollte keine Strafe dafür geben, das Richtige zu tun“, fasste er den Gesetzesvorschlag der Kommission zusammen.

Vorgesehen ist, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro ein Hinweisgebersystem einrichten. Um von dem Schutz des Gesetzes profitieren zu können, müssen sich Hinweisgeber zunächst an diese Stelle wenden, um es dem Unternehmen zu erlauben, möglichen Missständen selbst nachzugehen. Erst in einem zweiten Schritt soll man sich an eine staatliche Stelle wenden können. Diese müssen ebenfalls entsprechende Kanäle einrichten. Nach den Plänen der Kommission muss dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten – in Ausnahmefällen sechs – eine Rückmeldung zu seinem Hinweis gegeben werden. Erhält der Hinweisgeber eine solche Rückmeldung nicht, darf er sich an Journalisten wenden, was auch bei einer Gefährdung des öffentlichen Interesses erlaubt sein soll.

Hält sich der Hinweisgeber an diese Vorgaben, soll er weitgehend vor Sanktionen seines Arbeitgebers geschützt sein. U. a. darf die Meldung eines Missstandes nicht zum Anlass genommen werden, den Hinweisgeber zu kündigen. Und sollte der Arbeitgeber doch kündigen, muss dieser beweisen, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit dem Hinweis steht.

Unter den Schutz sollen Arbeitnehmer aber auch investigative Journalisten fallen, die wegen ihrer Recherchen verfolgt oder mit dem Leben bedroht werden.

Diese Gesetzesinitiative ist uneingeschränkt zu begrüßen. Schon jetzt profitieren Unternehmen, welche eine Whistleblower-Hotline eingerichtet haben, in vielfacher Weise. Zum einen können über das Hinweisgebersystem Missstände kanalisiert und frühzeitig aufgedeckt werden und zwar ohne die Einbeziehung der Öffentlichkeit und von Strafverfolgungsbehörden. Zum anderen signalisieren Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem Hinweisgebersystem, dass sie auf Regeltreue im Unternehmen Wert legen und Missstände schnell behoben werden sollen. Schließlich ist ein Hinweisgebersystem das wahrscheinlich effizienteste Mittel, gegenüber Vertragspartnern, Wettbewerbern und Strafverfolgungsbehörden wirksame Compliance-Maßnahmen nachweisen zu können.

Rechtsanwalt Dr. Dilling unterstützt seine Mandanten dabei, solche wirksamen Compliance-Maßnahmen umzusetzen. Insbesondere ist Dr. Dilling für eine Vielzahl von Mandanten als Compliance-Ombudsmann tätig. Diese Mandanten haben die Vorgaben aus Brüssel schon umgesetzt, bevor sie in Kraft treten. Geschützt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Mandanten schon jetzt, denn sie können sich an Dr. Dilling vertraulich und anonym wenden und von ihm verlangen, dass er ihre Identität nicht preisgibt. Auch auf diese Weise wird effektiv verhindert, dass Hinweisgeber berufliche oder persönliche Nachteile erleiden.