Hinweise sicher managen
Schützen Sie sich gegen zivil- und strafrechtliche Haftung für Compliance-Verstöße
Risiken richtig einschätzen
Mit bewährten Methoden evaluieren wir die Risiken für Ihr Unternehmen.
Wissen weitergeben
Wir beraten Führungspersonen, Compliance-Beauftragte, Revisions- & HR-Abteilungen sowie Datenschutzbeauftragte.

Maßnahmen implementieren
Sie profitieren von erprobten Regeln & Schulungen, einem Hinweisgebersystem und Hilfe beim Follow up.
Kontinuierlich kontrollieren
Wir bewerten fortwährend Prozesse, um eine effektive Compliance in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
Zertifizierte Compliance
Lassen Sie unsere zertifizierten Experten Ihr Compliance Management System überprüfen und ggf. optimieren!

Wirksame Compliance Management Systeme sind bei der Bußgeldbemessung zu Gunsten des Unternehmens zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 9.5.2017 – 1 StR 265/16; BGH, Beschl. v. 27.4.2022 – 5 StR 278/21).
Wann ist ein Compliance Management System wirksam? Einen anerkannten Rahmen setzt der internationale Standard für Compliance Management Systeme ISO 37301. Diesen wenden wir an, da er sinnvolle und praxistaugliche Vorgaben und Anforderungen enthält.
Unternehmen, die über ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 verfügen, können diese Strukturen 1:1 für Compliance nutzen.
Seit diesem Jahr ist Dr. Dilling vom TÜV zertifizierter Compliance Officer sowie Compliance Auditor zur Durchführung interner Compliance Audits und zur Überprüfung eines Compliance Management Systems nach ISO 37301 und ISO 19011. Wir sind selbst nach ISO 37301 (Informationssicherheit) zertifiziert und können Management-Systeme lesen und verstehen. So erhält Ihr Unternehmen ein wirksames und vorzeigbares System zum geringstmöglichen Aufwand. Als zertifizierter Compliance Auditor kann Dr. Dilling für Ihr Unternehmen interne Compliance Audits und Wirksamkeitsüberprüfungen eines Compliance Management Systems durchführen.
Das Informationssicherheitsmanagementsystem von DILLING Rechtsanwälte ist seit dem Jahr 2022 nach ISO 27001 zertifiziert (letzte Rezertifizierung August 2025). Dr. Dilling ist zudem seit 2016 als Compliance Officer zertifiziert (letzte Rezertifizierung April 2025). Auch darüber haben wir Expertise im Zusammenhang mit ISO-Standards, Zertifizierungen, Überwachungs-Audits und im Umgang mit Auditoren aufgebaut. Wir können uns während der Beratung oder während des Audits gut in die Lage Ihres Unternehmens hineinversetzen.
Risiken kennen & bewerten
Erfahren Sie, wo Sie rechtlich angreifbar sind

Wirksame Maßnahmen implementieren
Etablieren Sie schnell & sicher Meldeprozesse

Laufende Beratung
Wir vermitteln das richtige Wissen an die relevanten Personen

Regelmäßige Prüfung Ihrer Prozesse
Etablieren Sie mit uns kontinuierliche Sicherheit

Lesen Sie auch gerne unsere Veröffentlichungen:
- Kap. 2: Rechtsgrundlagen des BCM und Compliance, in: Das krisenresiliente Krankenhaus und MVZ, hrsgg. von Gerhard Dannecker, Tilman Dittrich, Nadja Müller, Marcel Schaich, Kohlhammer, Stuttgart 2024 (gemeinsam mit Gerhard Dannecker und Nadja Müller)
- Fehlende Compliance als Strafmilderungsgrund? Eine Anmerkung zu LG Bochum, Urteil vom 14.12.2015 Az. II 13 KLs – 48 Js 4/13 – 16/14, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2017, S. 70 - 74 (gemeinsam mit Nico Basener)
Oder besuchen Sie unsere Fachveranstaltungen:
