Gehen Sie auf Nummer sicher
Dilling Rechtsanwälte
Nachgewiesene Sicherheit
Unsere Zertifizierungen
ISO 37301
Diese Norm ist ein internationaler Standard für Compliance-Management-Systeme. Sie bekommen damit den Nachweis, dass wir höchste Compliance-Standards einhalten, Sie vor Risiken geschützt werden und Ihre Angelegenheiten regelkonform und vertraulich behandelt werden.
ISO 27001
Durch diese Norm wird sichergestellt, dass Ihre Daten durch ein geprüftes Informationssicherheits-Management optimal geschützt sind. Das garantiert Ihnen maximale Vertraulichkeit und Sicherheit bei allen rechtlichen Angelegenheiten.

Compliance Officer
Wir sind als Compliance Officer zertifiziert. Das heißt, wir sorgen dafür, dass alle wesentlichen gesetzlichen Vorschriften, interne Richtlinien und ethische Standards eingehalten werden, um Risiken zu vermeiden und die Integrität Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation nachhaltig zu wahren.
Compliance Auditor
Wir sind als Compliance Auditor zertifiziert. Wir prüfen systematisch, ob ein Unternehmen oder eine Organisation alle relevanten Anforderungen an ein Compliance-Management einhält. Wir decken Risiken oder Verstöße auf und geben Empfehlungen zur Verbesserung.
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten

Nach seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Equity-Partner bei einer Wirtschaftsrechtskanzlei im Ruhrgebiet (JUVE Top 50, ab 2006) spezialisierte sich Herr Dr. Dilling 2013 auf die Bereiche Compliance, Organhaftung und D&O-Versicherung. Er berät schon viele Jahre erfolgreich Unternehmen aller Branchen und wurde mehrfach von brand eins /thema als eine der besten Wirtschaftskanzleien im Bereich Compliance ausgezeichnet (zuletzt Mai 2025). Das Handelsblatt zählt Rechtsanwalt Dr. Dilling zu den besten Anwälten Deutschlands im Bereich Compliance (Juni 2023, Juni 2024, Juni 2025, Juni 2026).
Herr Dr. Dilling ist zertifizierter Compliance-Officer (TÜV, seit 2016) und zertifizierter Compliance-Auditor (TÜV, seit 2026). Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Dr. Dilling regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften zu Compliance-relevanten Themen, insbesondere dem Hinweisgeberschutz, internen Untersuchungen und künstlicher Intelligenz. Seit dem Jahr 2020 ist Herr Dr. Dilling Lehrbeauftragter für Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Herr Dr. Dilling hält regelmäßig Fachseminare zum Hinweisgeberschutz beim Beck Verlag und beim Bundesanzeiger Verlag.
Frau Dr. Müller war lange in der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen tätig (seit 2005), bevor sie sich auf die Compliance-Beratung spezialisierte. Ihre besondere Expertise in diesem Bereich vertiefte sie während einer zwischenzeitlichen Tätigkeit bei dem Rechtsanwaltsarm einer Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie als Referentin Recht und Chief Compliance Officer eines Wirtschaftsunternehmens.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit widmet sich Frau Dr. Müller wissenschaftlichen Fragestellungen. Sie publiziert regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften, Kommentaren sowie wirtschaftsstrafrechtlichen Handbüchern und habilitiert sich am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum deutschen und europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Seit dem Jahr 2019 ist Frau Dr. Müller Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg zum Medizin- und Gesundheitsrecht.
Simon Gerdemann ist einer der international führenden Forscher auf dem Gebiet des Whistleblowing-Rechts und Rechts der Digitalisierung. Er hat verschiedene nationale und internationale Gesetzgeber und Institutionen bei der Ausarbeitung neuer Whistleblowing-Gesetze und -Richtlinien beraten und schult regelmäßig Richter, Rechtsanwälte und Whistleblowing-Behörden in der Anwendung und wirksamen Umsetzung von Whistleblowing-Vorschriften. Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit berät er Whistleblower und Organisationen in verschiedenen Funktionen, unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gemeinsam mit Ninon Colneric ist er Mitherausgeber des Beck’schen Online-Kommentars zum Hinweisgeberschutzrecht.






































































































