Compliance-Ombudsmann: Ihr Ansprechpartner für Hinweise

Die externe Lösung mit Erfahrung, Expertise und Empathie

Wenn Sie für Ihr Hinweisgebersystem eine Compliance-Ombudsperson einsetzen möchten, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir sorgen dafür, dass Hinweise auf Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen unmittelbar, juristisch kompetent und vertraulich entgegengenommen und bearbeitet werden. Wir sind erfahren darin, Vertrauen zu hinweisgebenden Personen aufzubauen. Auf diese Weise können hinweisgebende Personen geschützt, Hinweise maximal nutzbar gemacht und Schäden von Unternehmen abgewendet werden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet ab sofort alle öffentlichen und privaten Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern, rechtskonforme Hinweisgebersysteme einzurichten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt zudem die Einrichtung einer Beschwerdestelle und eine Verfahrensordnung. Hier bekommen Sie die rechtskonforme, kostengünstige und nach ISO 27001 zertifizierte Komplettlösung - auch für alle Konzerngesellschaften.

Wie profitieren Sie von Dr. Dilling als Compliance-Ombudsmann?

Das haben Sie davon

  • Nach ISO 27001:2017 zertifiziertes Hinweisgebersystem
  • Juristische Expertise in den Bereichen Compliance, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Interne Ermittlungen
  • Garantierte Vertraulichkeit über das Berufsgeheimnisträgerprivileg
  • Vertrauliche und technisch abhörsichere Kanäle für die Erteilung von Hinweisen
  • Persönliche Treffen mit der hinweisgebenden Person - Genau dies verlangen Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz. Genau dies können rein elektronische Systeme nicht.
  • Aufbereitung der Hinweise mit verlässlicher juristischer Ersteinschätzung und Plausibilitätskontrolle
  • Speicherung der Hinweise auf einem Hochsicherheitsserver (256k-Verschlüsselung)
  • Kostenlose und individuell angepasste Hinweisgeber-Policy für Ihr Compliance-Management-System (zugleich Verfahrensordnung i. S. d. LkSG)
  • Datenschutzkonformes Case-Management bei der Aufnahme des Hinweises aber auch bei dessen Weiterverfolgung
  • Eine einfache, rechtskonforme und kostengünstige Konzernlösung für alle Gesellschaften im Konzern
  • Erfahrene Ansprechpartner schaffen Vertrauen für hinweisgebende Personen und erleichtern die Aufbereitung und Nachverfolgung von Hinweisen
  • Zugleich: Beschwerdestelle, Verfahrensordnung und Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Darauf können Sie verzichten

  • Teure und ineffiziente elektronische Lösungen, die jedenfalls soweit sie keine persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber ermöglichen, auch nicht rechtskonform sind
  • Softwarelösungen ohne juristische Ersteinschätzung und Plausibilitätskontrolle
  • Teure Berater, die weder juristische Kompetenz noch Vertraulichkeit vermitteln können
  • Teure, umständliche und rechtlich ungenügende Software"lösungen" für alle Gesellschaften im Konzern

Compliance-Ombudsmann: Holen Sie sich die komplette Lösung

Mitarbeiter oder Vertragspartner eines Unternehmens können sich bei Verdachtsfällen vertraulich an uns wenden. Als Berufsgeheimnisträger sind wir dazu verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern und die erhaltenen Informationen absolut diskret zu behandeln. Hierfür stellen wir neben den klassischen Kanälen wie Mail oder Telefon auch ein Hinweisportal für maximale Vertraulichkeit bereit.

Founder: Keir Prestonly

Signature
  • Prüfung von Verdachtsfällen

    Untersuchung der Hinweise auf Plausibilität und Relevanz
  • Aufbereitung von Hinweisen

    Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • 100 % Vertaulichkeit

    Anwaltliche Schweigepflicht und Hinweisgeberportal
  • Aufklärung von Verdachtsfällen

    Internal Investigations

"Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen."

Wer Fragen zu Compliance, Whistleblowing und verwandten Themen stellt, bekommt oft sehr schnell sehr viele Antworten. Eine Google-Anfrage genügt. Viele der genannten Antworten geben jedoch nur das eingeschränkte Leistungsprofil des Anbieters, nicht aber die Rechtslage wieder. Bestes Beispiel: Viele Anbieter rein elektronischer Lösungen "vergessen", darauf hinzuweisen, dass auch persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber möglich sein müssen. Sparen Sie lieber Zeit und Geld und fragen gleich uns. Wir sind erfahren darin, Hinweisgebersysteme einzurichten und wir wissen, wie es richtig geht. Das sieht übrigens auch der Branchenreport brand eins /thema so, der unsere Kanzlei im Bereich Compliance wiederholt ausgezeichnet hat.

  • Langjährige Erfahrung beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen und Hinweisgebersystemen
  • Zertifizierter Compliance-Officer (TÜV)
  • Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und als Unternehmensverteidiger
  • Lehrbeauftragter für Compliance an der Universität Köln

10

Jahre Compliance

15

Jahre Rechtsanwalt

7

Jahre Compliance-Ombudsmann

Stellen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher mit einem Compliance-Ombudsmann auf!

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