Unsere Kanzlei
Dilling Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Compliance. Wir beraten Unternehmen, Ministerien, Behörden, Körperschaften und Führungskräfte darin, effiziente und belastbare Compliance-Strukturen aufzubauen, zu pflegen und zu verbessern. Wir tun dies als externe Compliance-Officer, als Compliance-Ombudspersonen und als Berater. Wir erstellen Regelwerke, wir schulen dazu, wir betreiben Hinweisgebersysteme und wir klären gemeldetes Fehlverhalten im Rahmen von internen Untersuchungen auf. Unser Anspruch besteht darin, unseren Mandanten die bestmögliche Leistung zu präsentieren – zu einem vernünftigen Preis. Denn gute Compliance muss nicht teuer sein. Vielen Klimbim kann mich sich sparen. Den gibt es bei uns ohnehin nicht.
Wir haben Spaß an unseren anspruchsvollen Lehrtätigkeiten, greifen aktuelle Themen auf und pflegen unsere Veröffentlichungen in renommierten Verlagen. Wir tauschen uns fachlich mit exzellenten aus denselben und angrenzenden Fachgebieten aus und arbeiten mandatsübergreifend mit diesen zusammen. Auch darüber stellen wir sicher, dass unsere Mandanten die Expertise erhalten, die sie benötigen. Wir legen Wert auf vertrauensvolle und langjährige Mandantenbeziehungen auf Augenhöhe. Für unsere Mandanten da zu sein und sie jederzeit zufrieden zu stellen, ist unser täglicher Antrieb.
Dr. Johannes Dilling
Persönliche Schwerpunkte & Expertisen

Nach seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Equity-Partner bei einer Wirtschaftsrechtskanzlei im Ruhrgebiet (JUVE Top 50, ab 2006) spezialisierte sich Herr Dr. Dilling 2013 auf die Bereiche Compliance, Organhaftung und D&O-Versicherung. Er berät schon viele Jahre erfolgreich Unternehmen aller Branchen und wurde mehrfach von brand eins /thema als eine der besten Wirtschaftskanzleien im Bereich Compliance ausgezeichnet (zuletzt Mai 2025). Das Handelsblatt zählt Rechtsanwalt Dr. Dilling zu den besten Anwälten Deutschlands im Bereich Compliance (Juni 2023, Juni 2024, Juni 2025, Juni 2026).
Herr Dr. Dilling ist zertifizierter Compliance-Officer (TÜV, seit 2016) und zertifizierter Compliance-Auditor (TÜV, seit 2026). Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Dr. Dilling regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften zu Compliance-relevanten Themen, insbesondere dem Hinweisgeberschutz, internen Untersuchungen und künstlicher Intelligenz. Seit dem Jahr 2020 ist Herr Dr. Dilling Lehrbeauftragter für Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Herr Dr. Dilling hält regelmäßig Fachseminare zum Hinweisgeberschutz beim Beck Verlag und beim Bundesanzeiger Verlag.
Dr. Nadja Müller
Persönliche Schwerpunkte & Expertisen

Frau Dr. Müller war lange in der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen tätig (seit 2005), bevor sie sich auf die Compliance-Beratung spezialisierte. Ihre besondere Expertise in diesem Bereich vertiefte sie während einer zwischenzeitlichen Tätigkeit bei dem Rechtsanwaltsarm einer Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie als Referentin Recht und Chief Compliance Officer eines Wirtschaftsunternehmens.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit widmet sich Frau Dr. Müller wissenschaftlichen Fragestellungen. Sie publiziert regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften, Kommentaren sowie wirtschaftsstrafrechtlichen Handbüchern und habilitiert sich am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum deutschen und europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Seit dem Jahr 2019 ist Frau Dr. Müller Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg zum Medizin- und Gesundheitsrecht.
Of Counsel: Prof. Dr. Simon Gerdemann
Persönliche Schwerpunkte & Expertisen

Simon Gerdemann ist einer der international führenden Forscher auf dem Gebiet des Whistleblowing-Rechts und Rechts der Digitalisierung. Er hat verschiedene nationale und internationale Gesetzgeber und Institutionen bei der Ausarbeitung neuer Whistleblowing-Gesetze und -Richtlinien beraten und schult regelmäßig Richter, Rechtsanwälte und Whistleblowing-Behörden in der Anwendung und wirksamen Umsetzung von Whistleblowing-Vorschriften. Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit berät er Whistleblower und Organisationen in verschiedenen Funktionen, unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gemeinsam mit Ninon Colneric ist er Mitherausgeber des Beck’schen Online-Kommentars zum Hinweisgeberschutzrecht.
