Compliance
Gesetze, Richtlinien und Verhaltensregeln einhalten
Organhaftung
Rechtliche Abwehr für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte
D&O-Versicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Entscheidungsträger
Dr. Johannes Dilling
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Dilling besteht darin, Unternehmen und deren Leitungsorgane gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen und diesen zu ihrem Recht zu verhelfen - außerprozessual, aber auch in Zivil- und Strafprozessen.
Praktische Erfahrung
Dr. Dilling verfügt über langjährige Erfahrung in einer Top-Five-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die er namhafte Unternehmen rund um Compliance, Organhaftung, D&O-Versicherung und verwandte Themen beraten und unterstützt hat.
Juristische Expertise
Rechtsanwalt Dr. Dilling ist Lehrbeauftragter für Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Seit 2015 unterstützt Dr. Dilling bereits die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren am Oberlandesgericht Köln.
Promotion zur Managerhaftung
Dr. Dilling hat über die Themen Managerhaftung und D&O-Versicherung promoviert. Seine im Jahr 2015 veröffentlichte Dissertation „Die Wirksamkeit der Risikoausschlüsse für wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung“ wurde mit summa cum laude bewertet und wird in zahlreichen Fachpublikationen zitiert (u. a. Münchener Kommentar sowie Henssler/Strohn zu § 93 AktG).
Internationaler Hintergrund
Rechtsanwalt Dr. Dilling hat ein vierjähriges Doppelstudium im internationalen Recht im Rahmen des Deutsch-Französischen Magisterstudienganges im Jahr 2000 in Paris an der Sorbonne mit einer Maîtrise en Droit und einem LL.M. (Köln/Paris 1) erfolgreich abgeschlossen.
Dr. Nadja Müller
Dr. Müller versteht durch ihre langjährigen Erfahrungen in der Wirtschaft und ihren profunden universitären Forschungsbackground genau, vor welchen Herausforderungen Unternehmen stehen und welche Maßnahmen für die sichere Einhaltung von Gesetzen ratsam sind.
Praktische Erfahrung
Rechtsanwältin Dr. Müller kann auf eine mehrjährige und substanzielle praktische Expertise in der Beratung zum Auf- und Ausbau von Compliance Management-Systemen sowie bei der Verteidigung in Umfangverfahren, insbesondere im Steuer-, Kapitalmarkt-, Korruptions-, im internationalen Geldwäsche- und im Unternehmensstrafrecht zurückgreifen.
Juristische Expertise
Rechtsanwältin Dr. Müller ist Lehrbeauftragte im Bereich Medizinstrafrecht an der Universität Heidelberg und Dozentin für den LLM-Studiengang Compliance der Universität Miskolc (Ungarn).
Internationale Expertise
Im Rahmen Ihrer langjährigen akademischen Mitarbeit am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker), Universität Heidelberg hat sich Dr. Müller vertieft mit allen Ausprägungen des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrechts (Gesellschafts- und Steuerstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Geldwäsche, Korruption, Kartellrecht) befasst.
Unternehmenserfahrung
Die mehrjährige Tätigkeit als Unternehmensjuristin und die damit verbundene Unternehmensinnensicht führen zu einem besonderen Verständnis von Unternehmensstrukturen und -bedürfnissen, die juristischen Beratern häufig fehlen. Dies ermöglicht Rechtsanwältin Dr. Müller, passgenaue und pragmatische Lösungen entsprechend Ihrer jeweiligen Unternehmensgröße und -strukturen zu empfehlen.
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20.04.2023
Aufsatz zur sogenannten Konzernlösung erschienen
In meinem in der aktuellen CCZ erschienenen Beitrag beschreibe ich, dass Art. 8 Abs. 5 HinSch-RL als Grundlage für eine Konzernlösung in Form eines einzigen Meldesystems für alle nach dem HinSchG verpflichteten Konzerngesellschaften nicht in Betracht kommt.
by: Admin / Business
14.04.2023
Postgraduate Course und Vorlesung in Ungarn
Dr. Nadja Müller hat am Compliance LL.M. Postgraduate Course der University of Miskolc Faculty of Law mitgewirkt und am 1. April 2023 zum Thema „Domestic and International Good Practices“ u.a. zur Bedeutung des Business Continuity Managements eine Vorlesung halten dürfen.