Organhaftung: Millionenforderung abgewehrt
Organhaftung: Dr. Dilling hat für zwei Mandanten einen großen Erfolg vor dem Landgericht Würzburg errungen. Der ehemalige Arbeitgeber hatte beide wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen verklagt und Strafanzeige wegen Untreue gestellt.
Fehlende Compliance als Strafmilderungsgrund?
In in der aktuellen CCZ beschreiben RA Nico Basener und RA Dr. Johannes Dilling die Auswirkungen unzureichender Compliance auf das Strafmaß von Straftätern. Hintergrund ist ein Urteil des LG Bochum ...
Dr. Johannes Dilling Richter und Sponsor beim Jessup Moot Court 2017 in Passau
Zum 6. Mal nun schon wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der nationalen Endausscheidung des Philip C. Jessup Moot Courts als Richter teilnehmen. Bei diesem Wettbewerb geht es jedoch nicht um Wirtschaftsrecht, Compliance oder D&O-Versicherung, sondern um Völkerrecht!
Führerschein für GmbH-Geschäftsführer mit Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Aufgrund der positiven Rückmeldungen des ersten Lehrganges „Führerschein für GmbH-Geschäftsführer“ bietet die Handwerkskammer Köln nun schon zum dritten Mal diesen Kurs an. Ab dem 13.09.2016 wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling an der Handwerkskammer Köln Geschäftsführer von GmbHs und solche, die es noch werden wollen, in fünf Einheiten auf ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter vorbereiten. Schwerpunkte sind dabei Haftung und Haftungsvermeidung, Compliance im Mittelstand und Besonderheiten, die beim Abschluss einer D&O-Versicherung zu beachten sind. Des Weiteren werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten erörtert, die bei der Gründung einer GmbH in Betracht kommen.
Compliance: UK Bribery Act – erste Erfahrungen aus Praxis
In der aktuellen Ausgabe der CCZ (Heft 03/2016) berichten Dr. Sascha Süße, LL.M., M.A. und Carolin Püschel auf S. 131 ff. über bisherige Erfahrungen mit dem UK Bribery Act („UKBA“). Danach wurden bislang nur wenige Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen den UKBA ausgesprochen, die noch dazu vornehmlich Privatpersonen betrafen. Zunehmend geraten jedoch auch (ausländische) Unternehmen in den Focus der britischen Strafverfolgungsbehörden.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling als Compliance-Officer vom TÜV Rheinland zertifiziert
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling hat in der Zeit vom 25.04.2016 bis 29.04.2016 an dem Lehrgang Compliance Officer (TÜV) beim TÜV Rheinland teilgenommen. Die am Ende des Lehrganges abgenommene Prüfung Compliance Officer (TÜV) hat Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling erfolgreich absolviert. Die Zertifizierungsstelle des TÜV hat ihm daraufhin am 23.05.2016 das Zertifikat „Compliance Officer (TÜV)“ verliehen (ID 1042, Zertifikatsnummer 2506578). Das Zertifikat ist gültig bis zum 28.04.2019.
Vorsicht Falle D&O-Versicherung Teil 1: Die Tücken des claims-made-Prinzips
Die D&O-Versicherung soll die Organmitglieder und leitenden Angestellten eines Unternehmens davor schützen, bei Ausübung ihrer Tätigkeit pflichtwidrig verursachte Schäden mit ihren privaten Mitteln ausgleichen zu müssen. Der weltweit und auch im deutschsprachigen Raum fest etablierte Name D&O-Versicherung ist US-amerikanischen Versicherungsprodukten entnommen. Festzustellen ist jedoch, dass vielen Organmitgliedern nicht klar ist, wie diese Form der Versicherung funktioniert und welche Risiken hiervon abgedeckt werden.
BGH: „Freundliche Inanspruchnahme“ steht D&O-Versicherungsfall nicht entgegen
In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 13.04.2016 hat sich der Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 304/13) erstmals zum Problem einer sog. „freundlichen Inanspruchnahme“ in der D&O-Versicherung geäußert. Manager haften persönlich und in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen, wenn sie pflichtwidrig für ihr Unternehmen einen Schaden herbeiführen. Hiervor soll die D&O-Versicherung schützen.
Compliance: Ernst & Young veröffentlicht weltweite Korruptionsstudie
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat eine aktuelle Studie zur weltweiten Korruptionsentwicklung veröffentlicht. Befragt wurden im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 weltweit 2.825 Unternehmen in 62 Ländern. In Deutschland nahmen 50 Unternehmen an der Umfrage teil.
Compliance: Neues Antikorruptionsgesetz
Der Bundestag hat am 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte in einem Beschluss im Jahre 2012 auf eine Strafbarkeitslücke hingewiesen, die sich daraus ergab, dass niedergelassene Vertragsärzte nicht als Amtsträger und anders als angestellte Ärzte auch nicht als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden können.