Rechtsanwalt Dr. Dilling hat für zwei von ihm vertretene Mandanten einen großen Erfolg vor dem Landgericht Würzburg errungen. Deren ehemaliger Arbeitgeber hatte beide Mandanten als ehemalige Geschäftsführer wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen auf Schadensersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro verklagt und parallel dazu Strafanzeige wegen Untreue gestellt. Als sog. „Generalabrechnungsfall“ wurde diese Auseinandersetzung von Seiten des ehemaligen Arbeitgebers der Mandanten von Beginn an mit äußerster Heftigkeit geführt. Dr. Dilling und das von ihm zusammengestellte Team von hochspezialisierten Anwälten und Steuerexperten konnten hingegen herausstellen, dass sämtliche erhobenen Vorwürfe haltlos waren.

Zunächst gelang es ihnen, die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden in Würzburg davon zu überzeugen, dass weder ein Fall der Untreue noch ein sog. „Umsatzsteuerkarussell“ vorgelegen hatte. Auch dies war beiden Mandanten zu Unrecht vorgeworfen worden. Sämtliche Strafverfahren wurden deshalb bereits im Ermittlungsverfahren „1. Klasse“ wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt.

Im Haftungsprozess vor dem Landgericht Würzburg bestätigte die sehr umfangreiche Beweisaufnahme, dass die Mandanten gerade nicht ihre Pflichten als Geschäftsführer verletzt hatten. Ein weiterer Meilenstein in diesem Verfahren war ein erfolgreicher Befangenheitsantrag von Dr. Dilling gegen ein einseitiges und seine Mandanten zu Unrecht belastendes Sachverständigengutachten. So kristallisierte sich mehr und mehr heraus, dass die Beklagten auf Grundlage des geltenden Rechts nicht verurteilt werden konnten. Am Ende nahm die (entnervte) Klägerin nicht nur die Klage zurück, sondern zahlte auch noch einen erheblichen Teil einer im Rahmen einer Widerklage geforderten Abfindung. Bis dahin musste Dr. Dilling aber einen „Mehrfrontenkrieg“ führen, gegen die Klägerin und deren Konzernmutter, gegen die Strafverfolgungsbehörden und gegen die Finanzbehörden in Würzburg. Am Ende war er an jeder einzelnen Stelle erfolgreich.

Unterstützt wurde Dr. Dilling in diesem Mandat insbesondere von Rechtsanwalt Dr. Martin Meinberg aus Gelsenkirchen (Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht), Rechtsanwalt Dr. Sebastian Longrée aus Essen (Gesellschaftsrecht, Prozessführung) und von dem Steuerberater Wolfgang Damaschke (Steuerrecht, Steuerstrafrecht).

Das noch in der 1. Instanz abgeschlossene Verfahren dauerte insgesamt über viereinhalb Jahre. Zu klären waren nicht nur viele teilweise sehr komplexe rechtliche Fragestellungen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, sondern auch wirtschaftliche und technische Sachverhalte, da beide Mandanten in einem Hochtechnologiesegment tätig waren. Insbesondere wegen der Länge der Verfahrensdauer und auch der Verfahrensintensität erwies es sich als segensreich, dass für beide Geschäftsführer eine D&O-Versicherung bestand, welche für sämtliche Verfahrenskosten aufkam. Denn auch wenn beide Mandanten unschuldig waren und sich nichts vorzuwerfen hatten – mit ihren eigenen Einkünften hätten sie einen solchen Prozess kaum finanzieren können.