In in der aktuellen Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ 2017, 70 ff.) beschreiben Rechtsanwalt Nico Basener und Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling die Auswirkungen fehlender bzw. unzureichender Compliance auf das Strafmaß von Straftätern. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 14.12.2015, in welchem dieses ausdrücklich feststellte, dass fehlende bzw. unzureichende Compliance Maßnahmen des betroffenen Unternehmens zugunsten der Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen sind.

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