Sehr freue ich mich darauf, auch in diesem Sommersemester die Vorlesung Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln halten zu dürfen.

Die Europameisterschaft wirft ihre „Schatten“ voraus. Welche Grenzen gelten eigentlich für die Einladung von Amtsträgern, Geschäftspartnern und Privatpersonen in VIP-Logen bei Fußballspielen und Freizeitveranstaltungen? Antikorruption wird dieses Mal daher einen Schwerpunkt darstellen.

Auch mit der rechts- und datenschutzkonformen Umsetzung des immer noch frischen Hinweisgeberschutzgesetzes werden wir uns beschäftigen. Vor allem: Was passiert eigentlich, wenn ein Hinweis eingeht? Wer ist dafür zuständig, diesen aufzuklären? Und wie machen wir das überhaupt? Da es immer noch an einem gesetzlichen Rahmen für interne Ermittlungen fehlt, werden wir uns unsere eigenen Gedanken machen müssen.

Auf europäischer Ebene soll nun das Europäische Lieferkettengesetz kommen (CSRDDD). Welche Unterschiede bestehen zum deutschen LkSG? Und welche Pflichten folgen daraus für die Unternehmen? Mittlerweile liegen mehrere Handreichungen und ein Fragenkatalog des BAFA vor, die uns helfen sollen, das Gesetz zu verstehen und anzuwenden.

Schließlich werden die wesentlichen Elemente eines funktionierenden Compliance-Management-System herausarbeiten. Der ISO-Standard 37301 gibt uns dabei praktische Hilfestellung.

Ich freue mich auf spannende Diskussionen mit meinen Studierenden.

Nähere Informationen zu dem Studiengang und zu den Lehrinhalten finden Sie unter folgenden Links:

https://wiju.jura.uni-koeln.de/referierende

https://klips2.uni-koeln.de/co/ee/ui/ca2/app/desktop/#/slc.tm.cp/student/courses/457010?$scrollTo=toc_overview

Herzliche Grüße

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling