Wie jedes Semester war es mir wieder eine Freude, vor Kurzem an der Universität Heidelberg mein Blockseminar zum Medizin- und Gesundheitsstrafrecht in der anwaltlichen Praxis halten zu dürfen!

Neben der Compliance im Gesundheitswesen haben wir uns mit vielen interessanten Themen aus dem Medizinstrafrecht beschäftigt: Von der Triage und Priorisierung im Zusammenhang mit der Behandlung von Covid-Patienten über das jüngst ergangene Urteil des EuGH zur Patientenakte bis hin zum Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber in Sachen Sterbehilfe – alles wurde angeregt diskutiert.

Die Studierenden haben sich hervorragend eingebracht in ein Themenfeld, das lebensnah und vielfältig ist: Der medizinische Fortschritt wirft immer neue spannende Fragestellungen auf, in denen neben zivil- und strafrechtlichen auch regelmäßig verfassungsrechtliche und ethische Aspekte zu berücksichtigen sind. Ich freue mich schon auf die nächste Veranstaltung im Sommersemester!

Herzliche Grüße

Ihre Rechtsanwältin Dr. Nadja Müller