Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Schweizer Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur lieferte interessante Erkenntnisse über die Effizienz und Akzeptanz von Hinweisgebersystemen in Schweizer Unternehmen. Der sog. Wistleblowing Report 2018 gibt unter anderem darüber Aufschluss, dass 70 % aller Schweizer Großunternehmen mittlerweile eine Meldestelle eingerichtet haben, während es im Mittelstand nur etwa 10 % der Unternehmen sind. Bei den Unternehmen, die Meldungen erhalten haben, hat sich jede zweite als relevant erwiesen. Um möglichst viele relevante Meldungen zu erhalten, sollten sich die Unternehmen einem breiten Adressatenkreis öffnen und daher nicht nur ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch Kunden, Lieferanten und Dritten die Möglichkeit eröffnen, Hinweise zu geben.

Herausgestellt wurde, dass ein internes Meldesystem eine effektive Möglichkeit ist, Schäden für das Unternehmen zu verhindern. Denn so sollen Missstände, die durch offizielle Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt werden, gut sechsmal so hohe Schäden verursachen als Missstände, die durch interne Hinweise frühzeitig ermittelt werden konnten. Dies lässt sich bereits damit erklären, dass der mit öffentlichen Ermittlungen verbundene Imageschaden nur sehr schwer wiedergutzumachen ist. Aus einem solchen Imageschaden können signifikante wirtschaftliche Schäden folgen, wenn Kunden und Vertragspartner sich abwenden. Demgegenüber bietet ein Hinweisgebersystem den Unternehmen die Möglichkeit, Meldungen zu kanalisieren und diesen zielgerichtet nachzugehen.

Die Anzahl der missbräuchlichen Meldungen war mit 3 % erwartungsgemäß niedrig. Die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben, hatte dabei keinen Einfluss auf das Missbrauchsrisiko, wohl aber der Einsatz eines webbasierten Hinweisgebersystems. Zwar sollen Unternehmen, welche ein webbasiertes System nutzen, insgesamt mehr Meldungen erhalten. Jedoch steigt damit auch die Anzahl missbräuchlicher Meldungen. Demgegenüber können dieses Missbrauchsrisiko und die Belastung unbescholtener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit signifikant gesenkt werden, dass die Hinweisgeber an einen erfahrenen externen Compliance-Ombudsmann verwiesen werden, der die erteilten Hinweise unmittelbar auf Plausibilität und Relevanz untersucht.