Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli in Kraft getreten. Danach werden Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Doch was passiert, wenn ein Hinweis eingeht und wie mit diesem umzugehen ist? Dazu sagt das Gesetz wenig bis gar nichts. Im Rahmen der sog. Folgemaßnahmen sind interne Ermittlungen durchzuführen. Doch wie diese durchzuführen sind, dazu sagt das Gesetz ebenfalls gar nichts.

In dem zweistündigen vom Bundesanzeiger veranstalteten Webinar „Extra Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen“ beschreibt Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling u. a., wie interne Ermittlungen durchzuführen sind, namentlich nach welchen Kategorien ein Hinweis einzuordnen ist, welche Elemente eine Verfahrensordnung sinnvollerweise aufweisen sollte (unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an eine Verfahrensordnung), wie Mitarbeiterbefragungen durchzuführen sind, welche Aspekte des Datenschutzes zu beachten sind, unter welchen Voraussetzungen Amnestien gewährt und welche Folgen angeordnet werden können. Auch internationale Aspekte werden beleuchtet.

In dem zweiten Teil des Webinars befasst sich der renommierte Kriminologe Henning Stuke mit den Schwerpunkten Psychologie und Kommunikation und unter anderem damit, wie man mit ängstlichen hinweisgebenden Personen umgehen sollte.

Das Webinar wird am 24.08.2023, am 04.10.2023 und am 07.12.2023 angeboten.

Haben Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz, zu Whistleblowing, zu Compliance oder zu internen Ermittlungen? Dann sprechen Sie mich gern an!

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling