Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 14.12.2022 den Rechtsausschuss passierte, wurde es am 16.12.2022 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Auf den letzten Metern kam es auch noch zu wesentlichen Änderungen im Vergleich zu dem Regierungsentwurf: Unternehmen müssen ihre Meldewege nun auch für anonyme Meldungen öffnen und diese weiterverfolgen. Offen bleibt aber, wie sie das tun sollen. An Regelungen für interne Ermittlungen fehlt es auch weiter. Ebenso dürfte der nach wie verkorkste sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes („Flickenteppich“) Unternehmen vor Schwierigkeiten stellen, Whistleblowing sinnvoll umzusetzen. Wer sich über den genauen Gesetzeswortlaut informieren möchte, findet hier die letzte Fassung.

In Kraft treten wird das Gesetz drei Monate nach der nun einzuholenden Zustimmung des Bundesrates.

Sie haben Fragen zu Whistleblowing, internen Meldestellen und Beschwerdestellen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Dann sprechen Sie mich gern an.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling