Sehr freue ich mich darauf, auch in diesem Sommersemester die Vorlesung Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln halten zu dürfen.

Bei den Grundlagen sind einige neue Gerichtsentscheidungen hinzugekommen, die näherer Betrachtung bedürfen. U. a. stellte der Bundesgerichtshof in Fortführung der Panzerhaubitzenentscheidung nunmehr ausdrücklich heraus, dass Hinweisgebersysteme als effektive Compliance-Maßnahmen bei der Bemessung von Bußgeldern für Compliance-Verstöße zu berücksichtigen sind.

Hinweisgebersysteme sind ein gutes Stichwort: Wir werden versuchen, das gesetzgeberische Chaos rund um das Hinweisgeberschutzgesetz einzuordnen und herauszuarbeiten, wie Whistleblowing praktisch organisiert werden kann und zwar auch in einem anspruchsvollen internationalen Konzernumfeld.

Damit schlagen wir zugleich eine Brücke zu dem Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Mittlerweile liegen drei Handreichungen und ein Fragenkatalog des BAFA vor, die uns helfen sollen, das Gesetz zu verstehen und anzuwenden.

Ich freue mich auf spannende Diskussionen mit meinen Studierenden.

Nähere Informationen zu dem Studiengang und zu den Lehrinhalten finden Sie unter folgenden Links:

https://wiju.jura.uni-koeln.de/referierende

https://klips2.uni-koeln.de/co/wbLv.wbShowLVDetail?pStpSpNr=422685

Herzliche Grüße

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling