In der aktuellen Ausgabe der CCZ (5/2019, S. 214 ff.) setze ich mich mit der EU-Whistleblowerrichtlinie auseinander. Konkret befasse mich damit, wie die Richtlinie den Schutz der Hinweisgeber aber auch der von den Hinweisen betroffenen Personen umsetzen will, welche noch auszufüllenden Lücken bestehen und was daraus für Unternehmen aber auch für den nationalen Gesetzgeber folgt. Eingeflossen in diesen Beitrag sind auch meine eigenen praktischen Erfahrungen als Externer Compliance-Officer und als Compliance-Ombudsmann bei der Einrichtung und Betreuung von Hinweisgebersystemen sowie bei der Durchführung von internen Ermittlungen.

Das von mir entwickelte Hinweisgebersystem (www.whistleblower24.eu) genügt schon jetzt den Vorgaben der EU-Richtlinie, die spätestens im Jahr 2021 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.

Meinen Beitrag können Sie kostenfrei hier runterladen. Die PDF Version wurde freundlicherweise vom C.H.Beck Verlag zu Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu der Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) finden Sie bei beck-online.

Sollten Sie Fragen zu den Themen Compliance, Hinweisgebersysteme oder Whistleblowing haben, können Sie mich gern ansprechen.

Ihr Dr. Johannes Dilling