Prozesse richtig führen
Machen Sie Ihre Ansprüche in Prozessen gegenüber Unternehmen geltend
Forderungen geltend machen
Wir setzen Ihre Ansprüche strategisch durch, auch ohne Versicherung.
Interne Untersuchungen
Wir ermitteln Tatsachen passend zu den Tatbeständen einschlägiger Haftungsnormen, heißt: relevante Tatsachen.

Verteidigung gegen Inanspruchnahme
Wir vertreten Sie in Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen.
Strafverteidigung
Wir leiten die passende Verteidigungsstrategie aus dem Zusammenspiel von Straf-, Zivil- und Gesellschaftsrecht ab.
Forderungen geltend machen
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen
Verursachen Führungskräfte dem Unternehmen Schäden, müssen sie diese in der Regel ersetzen.
- Wir planen die Verfolgung solcher Ansprüche strategisch. Dabei berücksichtigen wir Ihre bestehenden D&O-Versicherung, setzen uns aber auch ohne Versicherung für Ihre Ansprüche ein.

Verteidigung gegen Inanspruchnahmen
Wir wehren unberechtigte Klagen gegen Sie ab
Nicht jeder Vorwurf ist berechtigt, auch wenn es Klagende gibt.
- Wir verteidigen Führungskräfte gegen unberechtigte Inanspruchnahmen in Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen.
- Wir prüfen, ob Führungskräfte eigene Ansprüche entgegenhalten können.
- Ggf. erreichen wir eine außergerichtliche Streitbeilegung, bevor es zu einem Prozess kommt.

Interne Untersuchungen
Wir ermitteln für Sie im Unternehmen
Interne Untersuchungen dienen häufig dazu, Inanspruchnahmen von Führungskräften vorzubereiten.

Strafverteidigung
Sorgen Sie auf allen Ebenen für eine gute Abwehr
Werden zivilrechtliche Ansprüche gegen Führungskräfte erhoben, werden häufig auch strafrechtliche Vorwürfe laut. Darauf sollten sich Führungskräfte vorbereiten. Wir unterstützen Sie dabei.

Oder lesen Sie unsere Veröffentlichungen:
- KI-Verordnung und interne Ermittlungen, in Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2024, S. 257 – 275 (gemeinsam mit Philip Musiol)
- Vernehmungstechniken: Scharff, SUE und SoS, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ), 2026, S. 21 – 28
- Interne Ermittlungen im Hochrisiko-Bereich der KI-VO, in: JuristenZeitung (JZ), 2026, S. 137 – 144
- Eckpunkte einer Verfahrensordnung für interne Compliance-Ermittlungen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ), 2026, S. 45 – 53
- Fehlende Compliance als Strafmilderungsgrund? Eine Anmerkung zu LG Bochum, Urteil vom 14.12.2015 Az. II 13 KLs – 48 Js 4/13 – 16/14, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2017, S. 70 - 74 (gemeinsam mit Nico Basener)
- BGH, Urt. v. 31.08.2023 – 5 StR 447/22: I can’t get no Satisfaction – Die Rolling Stones Entscheidung des BGH, in Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) 2024, S. 318 - 324
