Ihre Ombudsperson
Wir ergänzen effektiv Ihr Compliance-Team
Erfahrung & Kompetenz
Wir bringen große Erfahrung aus vielen Branchen sowie Know-how aus der aktuellen Lehre für Sie ein.
Compliance-Ombudsperson als Konzernlösung
Wir übernehmen die Einrichtung einer bzw. mehrerer Ombudsperson(en) in Ihrem Konzern.

Beschwerdemanagement (AGG, LkSG)
Wir fungieren als Beschwerdestelle (AGG) und richten auf Wunsch Beschwerdeverfahren (LkSG) ein.
Geringe Kosten & hohe Effizienz
Wir entwickeln für Sie die effizienteste Lösung, auch für Ihre Tochtergesellschaften.
Erfahrung & Kompetenz
Expertise aus vielen Branchen, Lehre & Praxis
Als Compliance-Ombudspersonen betreuen wir eine Vielzahl von Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen und Branchen, darunter Bundes- und Landesbehörden, Versorgungswerke, Städte und Kommunen, Medien, Hochschulen und Universitäten, Forschungseinrichtungen, Einzelhandel (Food und Non-Food), Sport, Krankenhäuser, Immobilien, Automotive, Energie, chemische Industrie, Parteien und Versicherungen.

Beschwerdestelle & -verfahren
Unternehmen haben Verpflichtungen gemäß AGG/LkSG
Unternehmen jeder Art und Größe sind dazu verpflichtet, eine AGG-Beschwerdestelle einzurichten (AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen zudem in Deutschland ein öffentliches Beschwerdeverfahren einrichten, über das menschenrechts- und umweltbezogene Pflichtverletzungen gemeldet werden können.

Wir entwickeln Ihre Konzernlösung
Eine Compliance-Ombudsperson passend für Ihr Unternehmen
Es ist rechtskonform, ein- und dieselbe Compliance-Ombudsperson bei allen Gesellschaften eines Konzerns einzusetzen. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung. Wir sorgen dafür, dass Effizienzgewinne eintreten, die sich die Befürworter der sogenannten Konzernlösung wünschen. Die Konzernlösung sieht eine Gesamtlösung für alle Gesellschaften eines Konzerns vor.
In Bezug auf einzurichtende Meldestellen scheiden sich bei der Konzernlösung jedoch die Geister. Richtig ist: Grundsätzlich müssen auch dazu verpflichtete Tochtergesellschaften eine Meldestelle einrichten. Das ist im Sinne effektiver Compliance sinnvoll, außerdem weder aufwendig noch teuer, denn:

Geringe Kosten & hohe Effizienz
Monatliche Pauschalen, alles inklusive
Als Compliance-Ombudsperson rechnen wir auf der Grundlage von monatlichen Pauschalen ab. Das hat für Ihren gesamten Konzern Vorteile:

Lesen Sie auch gerne unsere Veröffentlichungen:
- Beck’scher Online-Kommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), hrsgg. von Ninon Colneric und Simon Gerdemann, Kommentierung von:
- § 11 (Dokumentation der Meldungen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 12 Normseiten
- § 12 (Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 15 Normseiten
- § 13 (Aufgaben der internen Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 5 Normseiten
- § 14 (Organisationsformen interner Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 46 Normseiten
- § 15 (Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 24 Normseiten
- § 16 (Meldekanäle für interne Meldestellen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 13 Normseiten
- § 17 (Verfahren bei internen Meldungen), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 12 Normseiten
- § 18 (Folgemaßnahmen der internen Meldestelle), 10. Ed. 15.04.2026, ca. 48 Normseiten - Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblowerrichtlinie, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2019, S. 214 – 224
- Interne Ermittlungen im Spannungsfeld zwischen Unternehmensstrafrecht und Whistleblowing, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2020, S. 132 – 142
- Der Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz – Steine statt Brot für Hinweisgeber und betroffene Personen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2021, S. 60 – 67
- Cat’s Gold-Plating – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2022, S. 145 – 151
- Die Konzernlösung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 HinSchG im Spannungsfeld zwischen europarechtlichen Vorgaben und den praktischen Bedürfnissen der von der Umsetzung verbundenen Unternehmensverbände, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ) 2023, S. 91 – 95
- Hinweisgeberschutz in der Rechtsprechung, in: Festschrift für Barbara Dauner-Lieb, hrsgg. von Susanne Kalss, Anne Sanders, Bernd Scheiff, Arnd Arnold, Johannes Flume, Ann-Marie Kaulbach, Nomos, Baden Baden 2025, S. 993 – 1011
- Die externe Meldestelle beim Europäischen KI-Büro, in: Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht (EuDIR), 2026, S. 66 – 73 • Strafbarkeitsrisiken von Mitarbeitenden interner und externer Meldestellen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen, in: Corporate Compliance Zeitung (CCZ), 2026, S. 117 – 123
Oder besuchen Sie unsere Fachveranstaltungen:
