Dass KI im Rahmen von internen Compliance-Ermittlungen nützlich sein kann, ist nicht neu. Auf der Hand liegt, dass es sinnvoll sein kann, KI bei der Auswertung von Unterlagen einzusetzen. Wofür Menschen Tage, Wochen oder Monate benötigen, das kann eine Maschine in wenigen Stunden schaffen. Auch lassen sich typische Handlungsmuster bei Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue und ebenso bei Korruptionsdelikten oder Kartellverstößen binär kodieren und durch entsprechende Prompts von KI aufspüren. Die am 1. August in Kraft getretene KI-Verordnung gibt künftig den Rahmen für die Nutzung von KI vor – auch im Rahmen von internal investigations. In unserem im Oktoberheft der CCZ erschienenen Beitrag „KI-Verordnung und interne Ermittlungen“ untersuchen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Philip Musiol und ich den Anwendungsbereich der KI-Verordnung, prüfen welche Untersuchungsmethoden von vornherein verboten sind und kommen zu dem Ergebnis, dass es sich bei KI im Rahmen von internen Ermittlungen regelmäßig um Hochrisiko-KI-Systeme handelt. Deren Einsatz ist an besondere Herausforderungen, rechtliche Risiken und bei Verstößen an existentielle Bußgelder geknüpft. Ebenso gehen wir der Frage nach, inwieweit die Unternehmensleitung noch den sicheren Hafen der Business-Judgement-Rule erreichen kann, wenn sie auf falsche Ausgabeergebnisse der KI vertraut.
Die Rolling Stones haben nicht nur Musikgeschichte, sondern auch ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Denn bei einem Konzert der Band in Hamburg im Jahre 2017 haben es die Organisatoren es etwas zu gut mit sich und anderen gemeint – und ein Freikartenkontingent vereinbart, das den rechtlich noch zulässigen Rahmen sprengen dürfte. Mit der strafrechtlichen Würdigung des Geschehens wurde auch der Bundesgerichtshof befasst, der am 31.08.2023 ein für die Amtsträgerkorruption hochinteressantes Urteil fasste. Die mehr als ein Jahr später veröffentlichte und mit Spannung erwartete Entscheidung durfte ich in der Novemberausgabe der CCZ einordnen. Ergebnis: Amtsträger tun nicht nur bei Einladungen zu Rolling Stones-Konzerten gut daran, I can’t get no satisfaction und You can’t always get what you want wörtlich zu nehmen. Mit anderen Worten: Gier ist ein schlechter Ratgeber.
Sie haben Fragen zu Compliance, internen Ermittlungen, KI oder Korruption? Dann sprechen Sie mich gern an!
Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Comments
Alex Joyrina
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Jama Karleny
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Ivonne Drennen
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