Das von der Kanzlei Dilling entwickelte Hinweisgebersystem www.whistleblower24.eu bietet Hinweisgebern jetzt als weitere Kommunikationsform geschützten E-Mailverkehr mit sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Hierzu können die Hinweisgeber bei dem Schweizer Anbieter Protonmail kostenlos einen E-Mailaccount anlegen. Persönliche Daten müssen hierfür nicht hinterlegt werden. Sodann können die Hinweisgeber Rechtsanwalt Dr. Dilling eine E-Mail an dessen E-Mail-Adresse RADilling@protonmail.com schicken. In diesem Rahmen findet die Kommunikation vollkommen geschützt und auf Wunsch des Hinweisgebers auch anonym statt. Selbst Protonmail kann nach eigenen Angaben hierauf nicht zugreifen.

Vorteile:

Die Kommunikation ist sicher und Hinweisgeber können sich sicher sein, dass auch der Ombudsmann ihre Identität nicht erfährt. Hinzu kommt, dass weder für das Unternehmen noch für den Hinweisgeber Kosten entstehen. Zudem kann der Ombudsmann auf diesem Wege vertraulich Rückfragen zu dem gemeldeten Fall stellen und den Hinweisgeber über das Ergebnis einer internen Untersuchung informieren.

Wählen Sie das für Ihr Unternehmen beste, sicherste und günstigste Hinweisgebersystem

Richtige Compliance bedeutet auch, das Hinweisgebersystem zu wählen, das am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Treffen Sie eine informierte Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. Nehmen Sie nur das, was Sie brauchen und zahlen Sie nicht für unnötige Features.

Wichtige Merkmale eines funktionierenden Hinweisgebersystems sind:

  • Juristische Qualifikation der Ombudsperson
  • Erfahrung der Ombudsperson
  • Mehrsprachigkeit des Systems bei multinationalen Unternehmen
  • Schnelle technische Umsetzung im Unternehmen
  • Akzeptanz im Unternehmen
  • Vielfalt der Meldewege
  • Möglichkeit anonymer Hinweise
  • Sicherheit und Vertraulichkeit der Meldewege
  • Beschlagnahmeschutz
  • Erreichbarkeit
  • Reaktionszeit
  • Preis
  • Vorerfahrungen im Unternehmen mit Hinweisen und Hinweisgebern

Haben Sie Fragen zu Hinweisgebersystemen, Hinweisgeberschutz oder den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937? Dann sprechen Sie mich gern an.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling