Am 13.11. durfte ich auf dem 44. RDV-Forum und 49. DAFTA in dem Forum zum Thema „Beschäftigtendatenschutz – Was gibt es Neues für die Praxis?“ sprechen. In meinem Vortrag beleuchtete ich die Zulässigkeit der Überwachung mobiler Arbeitnehmer durch Bluetooth-Tracker wie AirTags oder SmartTags.
Diese Geräte besitzen einige technische Besonderheiten, die bekannten datenschutzrechtlichen Fragen spannende neue Facetten hinzufügen. Ist die genutzte Technologie des bluetooth crowdsourcing network ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG oder die Tracker ein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG, mit der Folge, dass Arbeitgeber den Pflichten des TDDDG unterliegen?
Wie so oft spielt die Musik am lautesten in der DS-GVO. Gelten nach dem vielbeachteten Amazon-Urteil des VG Hannover (Urt. v. 09.02.2023 – 10 A 6199/20) überhaupt noch Einschränkungen für die Überwachung von Arbeitnehmern? In welchen Fällen ist eine Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber „objektiv unerlässlich“ zur Erfüllung des Arbeitsvertrages und deshalb nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO gerechtfertigt (EuGH, Große Kammer, Urt. v. 4.7.2023 – C-252/21 - Meta Platforms Inc. ua/Bundeskartellamt).
Ich danke sehr herzlich Herrn Professor Dr. Gregor Thüsing für die Einladung und die gelungene Moderation, meinem Vorredner Dr. Johannes Traut von Seitz für die spannenden und gekonnt vorgetragenen Einblicke sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die anregende Debatte und die interessanten Beispiele aus ihrem Berufsalltag.
Wenn Sie Fragen zu Datenschutz-Compliance haben, sprechen Sie mich gern an.
Ihr Dr. Johannes Dilling

Comments
Alex Joyrina
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Jama Karleny
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Ivonne Drennen
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