Nachdem der federführende Rechts- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfohlen hatten, das von der Bunderegierung bereits verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft, das sog. Verbandssanktionengesetz, generell abzulehnen, hat sich am 18. September das Plenum des Bundesrates intensiv mit dem Gesetz beschäftigt.

Der Bundesrat hat dabei die vielfach aus der Anwaltschaft aber auch aus der Wirtschaft formulierte Kritik aufgegriffen und in seiner Stellungnahme substantielle Änderungen gefordert. Diese Kritik betrifft insbesondere den Umstand, dass der Entwurf mit seinen hohen Anforderungen und Sanktionen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen überfordert. Auch soll der Verfahrensteil vereinfacht werden, um die Justiz zu entlasten.

Da das Verbandssanktionengesetz ein sog. „Zustimmungsgesetz“ ist, wird sich die Bundesregierung mit der Kritik beschäftigen müssen, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren überstehen soll.