Sehr freue ich mich darauf, auch im kommenden Wintersemester die Vorlesung Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln halten zu dürfen.
Von der „Panzerhaubitze“ über „Tankkarten“ bis „Rolling Stones“ – in den letzten Jahren ergingen grundlegende Urteile zu den Pflichten in den Bereichen Corporate Compliance und Korruptionsprävention. Wir werden besprechen, welche Rückschlüsse sich hieraus für Unternehmen ergeben.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzen sich nun auch die Gerichte vermehrt auseinander. Wir werden uns die ersten Entscheidungen ansehen und untersuchen, wie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes rechts- und datenschutzkonform umgesetzt werden. Vor allem: Wie und wo kann ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden? Was passiert nach Eingang eines Hinweises? Wer ist zuständig, diesem nachzugehen? Und wie muss die zuständige Stelle vorgehen? Ein gesetzlicher Rahmen für interne Untersuchungen fehlt noch immer. Wir werden uns also unsere eigenen Gedanken machen müssen.
Stichwort interne Ermittlungen: Künstliche Intelligenz hält auch in diesem Bereich Einzug. Die KI-Verordnung der Europäischen Union gilt in weiten Teilen seit wenigen Monaten. Worauf ist zu achten, wenn KI bei der Untersuchung etwaiger Compliance-Verstöße zum Einsatz kommen soll?
Aus all diesen Fragen werden wir die wesentlichen Elemente eines effektiven Compliance-Management-System ableiten. Praktische Anhaltspunkte hierfür liefert uns der ISO-Standard 37301. Ich freue mich auf spannende Diskussionen mit meinen Studierenden. Am 8. November startet die erste Einheit.
Nähere Informationen zu dem Studiengang und zu den Lehrinhalten finden Sie unter folgenden Links:
https://wiju.jura.uni-koeln.de/referierende
Herzliche Grüße
Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Comments
Alex Joyrina
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Jama Karleny
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Ivonne Drennen
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