Sehr freue ich mich darauf, auch im kommenden Wintersemester die Vorlesung Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln halten zu dürfen.
Die sog. Rolling Stones-Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist mittlerweile veröffentlicht worden. Wir werden besprechen, welche Rückschlüsse sich hieraus für die Korruptions-Prävention ergeben.
Zum Hinweisgeberschutzgesetz liegen die ersten gerichtlichen Entscheidungen vor, die wir uns ansehen werden. Ebenso werden wir uns mit der rechts- und datenschutzkonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes beschäftigen. Vor allem: Was passiert eigentlich, wenn ein Hinweis eingeht? Wer ist dafür zuständig, diesen aufzuklären? Und wie machen wir das überhaupt? Da es immer noch an einem gesetzlichen Rahmen für interne Ermittlungen fehlt, werden wir uns unsere eigenen Gedanken machen müssen.
A propos interne Ermittlungen: KI und die KI-VO holen uns auch auf dieser Ebene ein. Was muss beachtet werden, wenn Compliance-Verstöße mit KI untersucht werden sollen?
Auf europäischer Ebene werden wir das Europäische Lieferkettengesetz behandeln (CSRDDD). Welche Unterschiede bestehen zum deutschen LkSG? Und welche Pflichten folgen daraus für die Unternehmen? Mittlerweile liegen mehrere Handreichungen und ein Fragenkatalog des BAFA vor, die uns helfen sollen, das Gesetz zu verstehen und anzuwenden.
Schließlich werden die wesentlichen Elemente eines funktionierenden Compliance-Management-System herausarbeiten. Der ISO-Standard 37301 gibt uns dabei praktische Hilfestellung.
Ich freue mich auf spannende Diskussionen mit meinen Studierenden. Am 16. Oktober startet die erste Einheit.
Nähere Informationen zu dem Studiengang und zu den Lehrinhalten finden Sie unter folgenden Links:
https://wiju.jura.uni-koeln.de/referierende
https://klips2.uni-koeln.de/co/ee/ui/ca2/app/desktop/#/slc.tm.cp/student/courses/474185?$scrollTo=toc_overview
Herzliche Grüße
Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Comments
Alex Joyrina
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Jama Karleny
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Ivonne Drennen
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