Ich freue mich sehr darüber, dass ich auch im Sommersemester 2021 an der Universität zu Köln im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht die Vorlesung Compliance halten darf. In insgesamt sieben Lehreinheiten werde ich den Studierenden die Grundlagen von Compliance näherbringen, aber sie auch an meinen praktischen Erfahrungen bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen teilhaben lassen. Besonderes Augenmerk werde ich auf die zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken für Leitungsorgane, Hinweisgebersysteme, Whistleblowing, Unternehmensstrafrecht und Internal Investigations legen. Ein weiterer Schwerpunkt werden die verschiedenen – nicht aufeinander abgestimmten – Referenten- und Regierungsentwürfe für ein Verbandssanktionengesetz („Unternehmensstrafrecht“), Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblowing“) oder ein Sorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) sein. Mit meinen Studentinnen und Studenten möchte ich ermitteln, welche Schnittmengen bestehen und ob diese groß genug für ein „Compliance-Gesetz“ sind.

Bei ausreichendendem Interesse werde ich mit den Studierenden auch eine Fallstudie durchführen, mit denen die Untersuchung eines fiktiven aber praxisnahen Falls im Rahmen von internen Ermittlungen nachgestellt werden soll.

Nähere Informationen zu dem Studiengang und zu den Lehrinhalten finden Sie unter folgenden Links:

http://www.wiju.jura.uni-koeln.de/15781.html

https://klips2.uni-koeln.de/co/wbLv.wbShowLVDetail?pStpSpNr=308081

Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich gern ansprechen.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling