Im Rahmen meiner Rezertifizierung als Externer Compliance-Officer durch den TÜV Rheinland muss ich regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Ohnehin ist eine laufende Fortbildung auch im Bereich Compliance für mich selbstverständlich, um für meine Mandanten und Studierenden stets relevante aktuelle Entwicklungen präsentieren zu können.

Am 14. und 15. Oktober habe ich an der Veranstaltung „Whistleblowing. Beauftragter für Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie“ teilgenommen, welche durch den TÜV Rheinland angeboten wurde.

Die Dozenten Dr. Sabine Fehr und Henning Stuke haben die Teilnehmenden u. a. darin unterwiesen, wie Hinweise aufzunehmen sind, wie eine Beziehung zum Hinweisgeber aufgebaut werden kann, wie die Hinweise datenschutzkonform verarbeitet werden und wie eine Hinweisgeber-Richtlinie aufgebaut werden sollte. Hieraus ergaben sich auch für meine Praxis- und Lehrtätigkeit sinnvolle Anregungen, die ich gern berücksichtigen werde.

Haben Sie Fragen zu den Themen Whistleblowing und Hinweisgebersysteme? Dann sprechen Sie mich gern an.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling